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Coase-Theorem (fwd)



Vielleicht interesiert es einige, unter dem Gesichtspunkt "jedes Sample"
etc:

<snipppp>

Unabhaengig von der Zuordnung der Rechte werden die Rechtssubjekte bei
Transaktionskosten von null im allgemeinen einige ihrer Rechte im Tauschweg
abgeben, und zwar so lange, bis eine Pareto-effiziente Allokation der
Ressourcen erreicht ist (dh bis der Grenznutzen der Uebertragung eines
Rechtes gerade dem Grenznachteil entspricht).

Dh letztlich entscheidet der Markt ueber die Ausgestaltung von Rechten.
Jedenfalls dort, wo aufgrund von funktionierendem Wettbewerb und Innovation
die Transaktionskosten gegen null gehen. Ein case in point ist das right to
privacy, das vor mehr als hundert Jahren von Warren und Brandeis konzipiert
wurde, um eine von ihnen so wahrgenommene Marktfehlentwicklung (Entstehung
einer yellow press von fragwuerdigem Geschmack und grosser Taktlosigkeit
gegenueber den Privatheitsanspruechen ihrer Opfer) vorzugehen. It just did
not work. Dieses rechtliche Konzept, von diesen beiden extrem
einflussreichen Juristen im Harvard Law Journal propagiert, wurde nach und
nach von den Gerichten in common law gegossen, 1960 von Prof. Prosser (eine
grosse Authoritaet wegen seiner Mitarbeit in den "Restatements of Tort Law",
dh faktisch war er das tort law) in 4 privacy torts gefasst.
Heute besteht Einigkeit, dass das right to privacy wenn nicht tot, so doch
"on life support" (Murphy im Georgetown Law Journal) ist. Markt und Technik
finden Wege darum herum. Ausgangspunkt war eben der promethische Gedanke,
den Markt per Schoepfung einer neuen Rechtskategorie zu ordnen, und nicht
umgekehrt die Rechte an den Markt, so notwendig, anzupassen. Es ist hier
besonders bemerkenswert, dass W/B den Privatsektor regeln wollten, nicht den
Staatssektor, wie dies das Datenschutzrecht klassischerweise tut und es
gerade den USA vorgeworfen wird, sich auf den Staat zu beschraenken, anstatt
diese fuerchterlichen profiler und spammer in die Schranken zu weisen. Die
USA haben vielmehr genau dies schon hundert Jahre lang versucht und sind
damit auf die Schnauze gefallen. Das ist also nicht das Ergebnis eines
angeblichen "Neoliberalismus", sondern der pragmatischen Erkenntnis, dass,
wenn man den Markt erlaubt, man die Verfuegungsrechte auf dessen Grundlage
definieren muss.
Die EU-Datenschutzbuerokratie ist eine Konsequenz daraus, denn tatsaechlich
bedeutet sie den Ausschluss des Marktes wenigstens fuer den Teilbereich
Datenschutz. Angesichts der Globalisierung mit ihren wirtschaftlichen
Zwaengen glaube ich allerdings nicht, dass man den Markt in einem so
wichtigen Bereich einfach so ausknipsen kann, zumal man doch in 10 Jahren
die Weltregion mit der hoechsten wirtschaftlichen  Effizienz sein moechte.

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