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[FYI] Mailinglisten und unerlaubte Rechtsberatung



http://www.jurpc.de/aufsatz/20000063.htm

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Mailinglisten und unerlaubte Rechtsberatung 

- Anmerkungen zu einem aktuellen Problem -  

JurPC Web-Dok. 63/2000, Abs. 1 - 9  

Anlass für diese Ausführungen ist ein konkreter Fall, der nachfolgend 
vereinfacht und gekürzt wiedergegeben wird: In einer Mailingliste für 
Urheberrecht stellte ein Listenteilnehmer an die Mailingliste 
folgende Frage:  

[...]

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine unerlaubte Rechtsberatung 
bei Diskussionsbeiträgen in der Regel zu verneinen sein dürfte, weil 
keine geschäftsmäßige Besorgung im Sinne des Gesetzes vorliegt. 

Der Vollständigkeit halber soll noch auf folgendes hingewiesen 
werden: Für den Fall, dass man, abweichend von den vorstehenden 
Ausführungen, einen Verstoß gegen das RBerG annimmt, kann nicht ohne 
weiteres von Ansprüchen von Rechtsanwälten als Dritten auf 
Unterlassung weiterer Verstöße gegen das RBerG ausgegangen werden. 
Das Brandenburgische Oberlandesgericht(7) beispielsweise hat solche 
Unterlassungsansprüche ausdrücklich verneint.

[...]

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