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[FYI] Mailinglisten und unerlaubte Rechtsberatung
- To: debate@fitug.de
- Subject: [FYI] Mailinglisten und unerlaubte Rechtsberatung
- From: "Axel H Horns" <horns@t-online.de>
- Date: Mon, 10 Apr 2000 19:02:25 +0100
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- Comments: Sender has elected to use 8-bit data in this message. If problems arise, refer to postmaster at sender's site.
- Organization: PA Axel H Horns
- Reply-to: horns@t-online.de
- Sender: owner-debate@fitug.de
http://www.jurpc.de/aufsatz/20000063.htm
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Mailinglisten und unerlaubte Rechtsberatung
- Anmerkungen zu einem aktuellen Problem -
JurPC Web-Dok. 63/2000, Abs. 1 - 9
Anlass für diese Ausführungen ist ein konkreter Fall, der nachfolgend
vereinfacht und gekürzt wiedergegeben wird: In einer Mailingliste für
Urheberrecht stellte ein Listenteilnehmer an die Mailingliste
folgende Frage:
[...]
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine unerlaubte Rechtsberatung
bei Diskussionsbeiträgen in der Regel zu verneinen sein dürfte, weil
keine geschäftsmäßige Besorgung im Sinne des Gesetzes vorliegt.
Der Vollständigkeit halber soll noch auf folgendes hingewiesen
werden: Für den Fall, dass man, abweichend von den vorstehenden
Ausführungen, einen Verstoß gegen das RBerG annimmt, kann nicht ohne
weiteres von Ansprüchen von Rechtsanwälten als Dritten auf
Unterlassung weiterer Verstöße gegen das RBerG ausgegangen werden.
Das Brandenburgische Oberlandesgericht(7) beispielsweise hat solche
Unterlassungsansprüche ausdrücklich verneint.
[...]
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