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[FYI] LG Muenchen: Online-Dienste haften für unlizenzierte Musikdateien



http://www.ftd.de/tm/in/FTD955516732527.html

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Aus der FTD vom 12.4.2000 Musterprozess: Internet-Anbieter haften für 
Raubkopien  

Internetdienste müssen künftig Schadenersatz leisten, wenn über sie 
Raubkopien von Musiktiteln besorgt werden. Das Münchner Landgericht 
hat in einem Musterprozess gegen AOL entschieden, dass die Online-
Dienste haften.  

"Das Urteil ist ein Meilenstein bei der Durchsetzung von 
Urheberrechten im Netz", sagt der Sprecher der 
Verwertungsgesellschaft Gema, Hans-Herwig Geyer. Bevor es das 
Internet gab, war die Rechtslage für Musikverlage, Fotografen und 
Filmemacher einfach: Sie konnten Schadenersatz verlangen, wenn jemand 
unerlaubt ihre CDs, Fotos und Filme nutzte, oder sie konnten die 
Benutzung – anders als bisher im World Wide Web – sogar ganz 
verbieten.  

Das noch unveröffentlichte Urteil (Az: 7 O 3625/98), das der 
Financial Times Deutschland vorliegt, hat große Bedeutung für alle 
Musikverlage, Verwertungsgesellschaften und Musiker, die bislang 
gegen Musikpiraten im Internet nur eine beschränkte rechtliche 
Handhabe hatten. Der Schaden für die Musikindustrie durch Raubkopien 
im World Wide Web lag allein im vergangenen Jahr bei 140 Mio. DM.  

In dem Verfahren vor dem Münchner Landgericht ging es um ein so 
genanntes Musik-Soundforum, das der Internet-Provider AOL 
eingerichtet hatte. Von dort aus konnten die AOL-Nutzer Musiktitel 
(Musikfiles) unkontrolliert herauf- und herunterladen. Unter den 
Musiktiteln befanden sich auch so genannte MIDI-Files. Das sind 
Instrumentalversionen von Musiktiteln, die nicht über CD oder 
Kassetten, sondern nur über Computerdisketten abgespielt werden 
können. Einer der größten Anbieter von MIDI-Files in Deutschland, die 
Hit Bit Software GmbH, zog 1998 vor Gericht. Sie verlangte 
Schadenersatz in sechsstelliger Höhe.  

Das Unternehmen fühlte sich in seinen Urheberrechten verletzt. AOL 
dagegen lehnte eine Haftung ab. Schließlich könnten Musikfiles 
"kinderleicht hergestellt, verbreitet und vervielfältigt werden und 
würden über das Internet geradezu verschenkt". Sie seien daher längst 
zum öffentlichen Gut geworden.  

AOL will Urteil anfechten  

Doch die Richter stellten klar, dass ein Online-Provider haftet, wenn 
Urheberrechte auf seinen Internet-Seiten verletzt werden. Der 
Münchner Rechtsanwalt der Hit Bit Software, Stefan Ventroni, sagt: 
"Jeder Inhaber von Urheberrechten kann sich künftig dagegen wehren, 
dass seine Leistung gegen seinen Willen im Internet steht." Für die 
Gema beispielsweise sei es nach dem Urteil leichter, Schadenersatz 
für Komponisten durchzusetzen. AOL will gegen das Urteil vorgehen.  

Die Musikindustrie will auf eigene Faust Raubkopien bekämpfen: Der 
technische Filter RPS (Rights Protection System) soll das illegale 
Musikangebot im Internet stoppen. Dabei geht es speziell um 
Musikfiles von ausländischen Servern, erläutert der 
Urheberrechtsexperte der International Federation of the Phonographic 
Industry (IFPI), Thorsten Braun. Der Filter wird bereits getestet.  

Wenn die Internet-Provider sich weigern, den Filter zu installieren, 
will die Musikindustrie vor Gericht ziehen. Dann steht die nächste 
Musterklage ins Haus.  

© 2000 Financial Times Deutschland  

http://www.heise.de/newsticker/data/fm-12.04.00-000/

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Online-Dienste haften für unlizenzierte Musikdateien

In einem Prozess gegen den Internet-Provider AOL hat das Landgericht 
München erstmals in Deutschland einen Online-Dienst für die 
Verbreitung unlizenzierter Musikaufnahmen haftbar gemacht. Das 
berichtet die Financial Times Deutschland in ihrer heutigen Ausgabe. 
In dem Verfahren vor dem Münchner Landgericht ging es um ein so 
genanntes Musik-Soundforum, das AOL eingerichtet hatte. Von dort aus 
konnten die AOL-Mitglieder MIDI-Musikfiles unkontrolliert herauf- und 
herunterladen. Unter Hinweis auf § 5,2 Teledienstegesetz forderte das 
Gericht, ein Provider müsse einschreiten, wenn ihm bekannt sei, dass 
rechtswidrige Inhalte auf seinem Server lagerten.  

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http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/nf/0,1518,72616,00.html

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SPIEGEL ONLINE - 12. April 2000, 11:49
URL: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,72616,00.html 

Grundsatz-Urteil AOL haftet für Musikpiraten  

Ein deutsches Gericht hat erstmals einen Internetanbieter für die 
Verbreitung von Musik-Raubkopien haftbar gemacht. Der Musterprozess 
gegen AOL könnte dazu führen, dass Internetanbieter in Zukunft 
Schadensersatz zahlen müssen, wenn sie Musikpiraten unter ihren Usern 
haben.  

Hamburg - Das berichtet die "Financial Times Deutschland". Das Urteil 
des Münchener Landgerichts ist noch nicht veröffentlicht.  

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