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[FYI] LG Muenchen: Online-Dienste haften für unlizenzierte Musikdateien
- To: debate@fitug.de
- Subject: [FYI] LG Muenchen: Online-Dienste haften für unlizenzierte Musikdateien
- From: "PA Axel H Horns" <horns@ksnh.com>
- Date: Wed, 12 Apr 2000 15:56:24 +0200
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http://www.ftd.de/tm/in/FTD955516732527.html
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Aus der FTD vom 12.4.2000 Musterprozess: Internet-Anbieter haften für
Raubkopien
Internetdienste müssen künftig Schadenersatz leisten, wenn über sie
Raubkopien von Musiktiteln besorgt werden. Das Münchner Landgericht
hat in einem Musterprozess gegen AOL entschieden, dass die Online-
Dienste haften.
"Das Urteil ist ein Meilenstein bei der Durchsetzung von
Urheberrechten im Netz", sagt der Sprecher der
Verwertungsgesellschaft Gema, Hans-Herwig Geyer. Bevor es das
Internet gab, war die Rechtslage für Musikverlage, Fotografen und
Filmemacher einfach: Sie konnten Schadenersatz verlangen, wenn jemand
unerlaubt ihre CDs, Fotos und Filme nutzte, oder sie konnten die
Benutzung – anders als bisher im World Wide Web – sogar ganz
verbieten.
Das noch unveröffentlichte Urteil (Az: 7 O 3625/98), das der
Financial Times Deutschland vorliegt, hat große Bedeutung für alle
Musikverlage, Verwertungsgesellschaften und Musiker, die bislang
gegen Musikpiraten im Internet nur eine beschränkte rechtliche
Handhabe hatten. Der Schaden für die Musikindustrie durch Raubkopien
im World Wide Web lag allein im vergangenen Jahr bei 140 Mio. DM.
In dem Verfahren vor dem Münchner Landgericht ging es um ein so
genanntes Musik-Soundforum, das der Internet-Provider AOL
eingerichtet hatte. Von dort aus konnten die AOL-Nutzer Musiktitel
(Musikfiles) unkontrolliert herauf- und herunterladen. Unter den
Musiktiteln befanden sich auch so genannte MIDI-Files. Das sind
Instrumentalversionen von Musiktiteln, die nicht über CD oder
Kassetten, sondern nur über Computerdisketten abgespielt werden
können. Einer der größten Anbieter von MIDI-Files in Deutschland, die
Hit Bit Software GmbH, zog 1998 vor Gericht. Sie verlangte
Schadenersatz in sechsstelliger Höhe.
Das Unternehmen fühlte sich in seinen Urheberrechten verletzt. AOL
dagegen lehnte eine Haftung ab. Schließlich könnten Musikfiles
"kinderleicht hergestellt, verbreitet und vervielfältigt werden und
würden über das Internet geradezu verschenkt". Sie seien daher längst
zum öffentlichen Gut geworden.
AOL will Urteil anfechten
Doch die Richter stellten klar, dass ein Online-Provider haftet, wenn
Urheberrechte auf seinen Internet-Seiten verletzt werden. Der
Münchner Rechtsanwalt der Hit Bit Software, Stefan Ventroni, sagt:
"Jeder Inhaber von Urheberrechten kann sich künftig dagegen wehren,
dass seine Leistung gegen seinen Willen im Internet steht." Für die
Gema beispielsweise sei es nach dem Urteil leichter, Schadenersatz
für Komponisten durchzusetzen. AOL will gegen das Urteil vorgehen.
Die Musikindustrie will auf eigene Faust Raubkopien bekämpfen: Der
technische Filter RPS (Rights Protection System) soll das illegale
Musikangebot im Internet stoppen. Dabei geht es speziell um
Musikfiles von ausländischen Servern, erläutert der
Urheberrechtsexperte der International Federation of the Phonographic
Industry (IFPI), Thorsten Braun. Der Filter wird bereits getestet.
Wenn die Internet-Provider sich weigern, den Filter zu installieren,
will die Musikindustrie vor Gericht ziehen. Dann steht die nächste
Musterklage ins Haus.
© 2000 Financial Times Deutschland
http://www.heise.de/newsticker/data/fm-12.04.00-000/
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Online-Dienste haften für unlizenzierte Musikdateien
In einem Prozess gegen den Internet-Provider AOL hat das Landgericht
München erstmals in Deutschland einen Online-Dienst für die
Verbreitung unlizenzierter Musikaufnahmen haftbar gemacht. Das
berichtet die Financial Times Deutschland in ihrer heutigen Ausgabe.
In dem Verfahren vor dem Münchner Landgericht ging es um ein so
genanntes Musik-Soundforum, das AOL eingerichtet hatte. Von dort aus
konnten die AOL-Mitglieder MIDI-Musikfiles unkontrolliert herauf- und
herunterladen. Unter Hinweis auf § 5,2 Teledienstegesetz forderte das
Gericht, ein Provider müsse einschreiten, wenn ihm bekannt sei, dass
rechtswidrige Inhalte auf seinem Server lagerten.
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http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/nf/0,1518,72616,00.html
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SPIEGEL ONLINE - 12. April 2000, 11:49
URL: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,72616,00.html
Grundsatz-Urteil AOL haftet für Musikpiraten
Ein deutsches Gericht hat erstmals einen Internetanbieter für die
Verbreitung von Musik-Raubkopien haftbar gemacht. Der Musterprozess
gegen AOL könnte dazu führen, dass Internetanbieter in Zukunft
Schadensersatz zahlen müssen, wenn sie Musikpiraten unter ihren Usern
haben.
Hamburg - Das berichtet die "Financial Times Deutschland". Das Urteil
des Münchener Landgerichts ist noch nicht veröffentlicht.
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