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Vertragsschluss bei 190er Nummern (Kiosk System) ?
- To: Henrik Hempelmann <hh@actis.de>
- Subject: Vertragsschluss bei 190er Nummern (Kiosk System) ?
- From: Heiko Recktenwald <uzs106@ibm.rhrz.uni-bonn.de>
- Date: Thu, 27 Apr 2000 17:29:57 +0200 (CEST)
- cc: debate@fitug.de
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- In-Reply-To: <39084EAB.39EB5B21@actis.de>
- Sender: owner-debate@fitug.de
> Es ist OT, aber selbst bei nachgewiesenem Einbruch mit gewaehlter 0190er besteht
> die Telekom auf Bezahlung der Rechnung. Schliesslich liegt es in Deinem
Taet ich an ihrer Stelle auch, behaupten kann man vieles, aber obs auch
tatsaechlich begruendet ist, ist doch seeeehr fraglich.
> Einflussbereich das Teflon entsprechend zu sichern.
Wie machst Du denn daraus einen Vertragsschluss ? Zeig mir mal die AGBs..
IMHO gibts dazu keine Rechtsprechung... Schadensersatzanspruch, der auf
weniger ginge, waer genauso schwierig zu begruenden. Telephon ist
Telephon, erstmal, und was da sonst an Klauseln im Vertrag drin ist waer
zu ueberpruefen.
Glaub, die Telekomn zieht sich aus dem Bereich des Inkassos ganz
allgemein zurueck, nicht nur aus dem Bereich, wo ein Vertragsschluss
sittenwidrig waere (sollte er zustande gekommen sein..).
H.