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Re: [FYI] Zunehmende Internet-Regulierungsphantasien im BMJ



Inzwischen OT, aber dennoch:

On 28 Apr 00, at 10:11, Sierk Hamann wrote:

> Kristian Koehntopp schrieb:
>
> > Clemens frug:
> > >Darf ich hier posten, oder bin ich noch nicht Reif genug?
> >
> > Ich schrub:
> > >Lieber Clemens, rein rechtlich ist es so, dass Du noch nicht
> > >volljaehrig bist und das Deine Grundrechte derzeit noch nicht
> > >voll ausgewachsen und benutzbar sind.
> >
> > Bei nicht volljaehigen Personen ist es so, dass ihre Grundrechte
> > zwar vorhanden sind, aber durch sie noch nicht voll ausgeuebt
> > werden koennen.
>
> Nein, das ist ungefähr so falsch, wie die Behauptung TCP/IP würde auf
> jedem analogen Telefon funktionieren.
>
> Die Grundrechte sind voll vorhanden, können voll ausgeübt werden
> (jedenfalls besteht keine "Altersfreigabe" oder altersmäßige
> Beschränkung = Grundrechtsfähikeit. Allerdings gibt es alleine auf
> Deutsche anwendbare Grundrechtstatbestände), nur die prozessuale
> Durchsetzung ist schwierig (= Grundrechtsmündigkeit).
>
Was sind Grundrechtstatbestände? Und was heißt "alleine auf
Deutsche anwendbar"?
Vielleicht habe ich da etwas falsch verstanden?
Aber Kinder gehen nicht wählen (Von einzelnen Jugendparlament-
Versuchen und SV abgesehen). Zwar besteht grundsätzlich
Gewerbefreiheit aber mind. ein gesetzlicher Vertreter muß
mitunterschreiben? Genauso wie beim Recht auf Arbeit und Wohnung:
Bei Antritt einer Lehre oder bei der Anmietung einer Wohnung muß
mind. ein gesetzlicher Vertreter unterschreiben. Also nicht volle
Ausübung von Grundrechten.

Gruß Arne
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