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Re: Telekommunikationsfreiheit



On 2000-05-08 08:38:42 +0200, Kristian Köhntopp wrote:

> Das juristische Konzept Öffentlichkeit funktioniert im
> Netz nicht mehr.

Tatsächlich funktioniert es erstaunlich gut, wenn man
nicht versucht, es auf die falschen Dinge anzuwenden.

Ein Webangebot (wie auch immer es gestaltet sei), das ich
mit einem Fujitsu-Siemens-PC inclusive T-Online-Zugang
ohne Angabe zuvor bekannter Passworte und ähnlicher Dinge
wahrnehmen kann, ist für einen unbestimmten Personenkreis
nutzbar.  Es ist damit öffentlich.  _Entscheidbar_ ist das
Problem "öffentlich oder nicht" nicht ohne weiteres.  Es
erscheint aber als durchaus vernünftiger Ansatz, ein
Experiment wie das oben genannte mehrfach durchzuführen
und bei reproduzierbarem Ergebnis auf "öffentlich" zu
befinden.

Was ganz prinzipiell nicht funktionieren kann, ist, die
Öffentlichkeit des Inhalts eines Kommunikationsvorgangs
als Kriterium für die Schutzwürdigkeit des
Kommunikationsvorgangs zu nehmen.  Das funktioniert schon
dann nicht, wenn ein Porno-Heft im "neutralen Umschlag"
verschickt wird; es funktioniert natürlich ebenso wenig
mit einer Web-Seite, die durch eine HTTP-Verbindung läuft.

-- 
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