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das ende vom RPS ?
- To: debate@fitug.de
- Subject: das ende vom RPS ?
- From: bleed <bleed@de-bug.de>
- Date: Wed, 10 May 2000 15:02:10 +0200
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- Sender: owner-debate@fitug.de
http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,75923,00.html
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EU entscheidet gegen MP3-Filter
Von Christiane Schulzki-Haddouti
Die letzte Woche verabschiedete EU-Richtlinie hat der Musikindustrie
einen herben Rückschlag beschert: Internet-Provider müssen keine
Filter gegen Raubkopien einsetzen. Die Plattenbosse können jetzt nur
noch auf die Urheberrechts-Richtlinie hoffen.
Ifpi-Geschäftsführer Peter Zombik versuchte bis zuletzt,
Filtersoftware gegen MP3-Dateien durchzusetzenDie vom europäischen
Parlament verabschiedete E-Commerce-Richtlinie sorgt hier zu Lande
für Überraschungen: Sobald sie in deutsches Recht umgesetzt ist
(innerhalb der nächsten 18 Monate), werden Internet-Anbieter kein
Filtersystem gegen illegale Musikdateien installieren müssen. Die
deutsche Landesgruppe des internationalen Musikverbandes Ifpi, die
heftig für ihr Filtersystem "Rights Protection System" (RPS) wirbt,
kann dann nur noch auf die freiwillige Kooperation der Provider
setzen.
Die Richtlinie sieht vor, dass Provider bei "Caching" und "Hosting"
keine Verantwortung für Online-Inhalte mehr tragen. EU-Kommissar
Frits Bolkestein stellte klar, dass "Vermittler nicht für die
Informationen verantwortlich sind, wenn sie eine rein passive Rolle
spielen, die in der bloßen Weiterleitung von Informationen Dritter
besteht". Die Richtlinie begrenze auch die Verantwortlichkeit für
andere Vermittlertätigkeiten wie die Informationsspeicherung.
Die Formulierung aus dem deutschen Teledienstegesetz, auf die sich
Ifpi mit RPS beruft, fehlt in der Richtlinie. Unter deutschem Recht
haften Provider dann, wenn sie Kenntnis über fremde illegale Inhalte
erlangen und ihnen eine Sperrung "technisch möglich" und so
"zumutbar" ist. Ifpi hatte in Brüssel bis zuletzt darauf gedrängt,
diesen Wortlaut auch in die EU-Regelung zu übernehmen, ist aber
gescheitert.
Artikel 15 der Richtlinie verbietet den EU-Staaten eindeutig den
Einsatz von Filtersystemen für übermittelte oder gespeicherte
Informationen. Stattdessen muss der Kläger für jede Raubkopie den
entsprechenden Provider weiterhin per Gericht zur Sperrung
veranlassen. Die Drohung von Ifpi, ein digitales
Grenzbeschlagnahmegesetz zu initiieren, hat damit ihre Wirkung
verloren. Für den Einsatz eines Filtersystems kann die Musikindustrie
allein auf die freiwillige Kooperation einzelner Provider hoffen. Es
ist schon abzusehen, dass nicht alle mitmachen werden.
Die Musikindustrie setzt jetzt vor allem auf die geplante europäische
Richtlinie zum Urheberrecht. Der derzeitige Entwurf sieht allerdings
vor, dass Caching rechtlich "unbeachtlich", der Provider daher nicht
haftbar sei. Ifpi befürchtet deswegen, dass technische Schutzsysteme
wie RPS sich "nicht durchsetzen lassen". Auch verteidigt die
Europäische Kommission derzeit die Freiheit, private Kopien
herzustellen. Nach Ansicht der Ifpi ist jedoch auch "die Privatkopie
die Nutzung fremden geistigen Eigentums". Mit einer ersten
politischen Einigung rechnet man in Brüssel frühestens Ende Mai.
Haftung in Einzelfällen auch unter EU-Recht
Das Urteil gegen AOL, das das Landgericht München Anfang April
gefällt hatte, wäre hingegen unter EU-Recht möglich: Im Fall
gerichtlicher und verwaltungsbehördlicher Verfügungen ist der
Dienste-Anbieter weiterhin haftbar für Inhalte auf seinen Servern.
Gemäß Artikel 14 muss der Provider die Informationen sperren oder
entfernen, sobald er erfahren hat, dass diese illegal sind.
Gegen AOL geklagt hatte die Hit-Bit-Software GmbH, einer der größten Anbieter von MIDI-Files in Deutschland. Sie hatte Schadenersatz in sechsstelliger Höhe verlangt. AOL hingegen hatte eine Haftung abgelehnt. Das Gericht hatte der Klage stattgegeben, da AOL die MIDI-Dateien in einem von Scouts betreuten Forum bereit gehalten hatte. Gemäß Teledienstegesetz sei der Provider haftbar, wenn er "Kenntnis" von den Musikstücken habe, hatte das Gericht die Entscheidung begründet. Sämtliche Musikstücke im Pop- und Unterhaltungsbereich seien urheberrechtlich geschützt. Wenn AOL solche Musikstücke für den Download bereit halte, sei deshalb ein "bedingter Vorsatz" gegeben. Die Scouts wären in der Lage gewesen, sehr schnell und einfach etwaige Urheberrechtsverletzungen festzustellen.