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[FYI] Bytes plus Mehrwertsteuer
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- Subject: [FYI] Bytes plus Mehrwertsteuer
- From: "Axel H Horns" <horns@t-online.de>
- Date: Fri, 2 Jun 2000 21:06:00 +0100
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SPIEGEL ONLINE - 02. Juni 2000, 16:15
URL: http://www.spiegel.de/netzwelt/ebusiness/0,1518,79243,00.html
Internethandel
Bytes plus Mehrwertsteuer
Von Christiane Schulzki-Haddouti
Die EU-Kommission hat sich nach Informationen der Frankfurter
Allgemeinen Zeitung auf einheitliche Regeln für Online-
Mehrwertsteuern verständigt. Firmen aus nicht-europäischen Ländern
müssen sich künftig für ihr Privatkunden-Geschäft in einem EU-Land
registrieren lassen.
In einem bislang noch unveröffentlichten Entwurf zur Novellierung der
sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie, die voraussichtlich am kommenden
Mittwoch vorgestellt werden soll, werden die steuerrechtrechtlichen
Verhältnisse für das Online-Geschäft geklärt. Unter die neuen
Regelungen fallen Geschäfte mit Videos, Softwareprogrammen, Musik und
anderen digitalen Inhalten, die Kunden per Download beziehen können,
sowie elektronische Informationsdienste und das Bezahl-Fernsehen.
Mehrwertsteuerrechtlich will die Kommission die elektronischen
Lieferungen als Dienstleistungen einstufen. Unterschiede wird es
künftig bei der Behandlung von Privat- und Geschäftskunden geben: So
gilt bei Lieferungen zwischen Unternehmen das Bestimmungsland-
Prinzip. Demnach muss der Käufer die Steuer in der Höhe des
Mehrwertsteuersatzes seines Landes abführen. Privatpersonen hingegen
müssen die Steuer in der Höhe der Steuer des Mitgliedstaates zahlen,
in dem der Internet-Anbieter seinen Sitz hat. Laut FAZ erwächst für
den Anbieter daraus ein steuerliches Haftungsrisiko, da der Lieferant
den Steuerstatus seines Kunden selbst identifizieren muss.
Kathrin Bremer, Rechtsreferentin im IT-VerbandBitkom äußerte SPIEGEL
ONLINE gegenüber die Ansicht, es entstünde den Unternehmen durch
diese Regelung ein „erheblich größerer Aufwand“, da sie auf
Rechnungen Privatkunden gesondert ausweisen müssen. Zudem hätten
Unternehmen in EU-Staaten mit einem höheren Mehrwertsteuer-Satz
Standortnachteile. Tatsächlich kann die Regelung dazu führen, dass
größere Unternehmen Tochterfirmen für das Privatkunden-Geschäft in
Luxemburg gründen. Hier werden derzeit die niedrigsten
Mehrwertsteuern erhoben. Konventionell bezogene Softwareprogramme
beispielsweise werden dann teurer sein als Programme per Internet-
Download.
Auch nicht-europäische Unternehmen werden von den europäischen
Mehrwertsteuerregeln erfasst. So können sich beispielsweise US-
Unternehmen in einem EU-Land ihrer Wahl anmelden und dort die Steuer
entrichten. Ausnahme: Anbieter mit einem Jahresumsatz von weniger als
100.000 Euro. Damit kam die Europäische Kommission den Einwänden der
amerikanischen Handelskammer in Brüssel entgegen, die befürchtet
hatte, dass die US-Firmen unterschiedliche Steuersätze in jedem
einzelnen EU-Land abführen müssen.
Bislang mussten europäische Kunden keine Mehrwertsteuern auf US-
Internetprodukte zahlen. Dies benachteiligte jedoch die europäischen
Firmen. Schon jetzt ist abzusehen, dass die neue Richtlinie nicht nur
die Online-Geschäfte indirekt fördert, sondern auch den Wettbewerb in
Sachen Mehrwertsteuern unter den Mitgliedstaaten.
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