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SPIEGEL ONLINE - 02. Juni 2000, 16:15
URL: http://www.spiegel.de/netzwelt/ebusiness/0,1518,79243,00.html 

Internethandel
 
Bytes plus Mehrwertsteuer

Von Christiane Schulzki-Haddouti 

Die EU-Kommission hat sich nach Informationen der Frankfurter 
Allgemeinen Zeitung auf einheitliche Regeln für Online-
Mehrwertsteuern verständigt. Firmen aus nicht-europäischen Ländern 
müssen sich künftig für ihr Privatkunden-Geschäft in einem EU-Land 
registrieren lassen.  

In einem bislang noch unveröffentlichten Entwurf zur Novellierung der 
sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie, die voraussichtlich am kommenden 
Mittwoch vorgestellt werden soll, werden die steuerrechtrechtlichen 
Verhältnisse für das Online-Geschäft geklärt. Unter die neuen 
Regelungen fallen Geschäfte mit Videos, Softwareprogrammen, Musik und 
anderen digitalen Inhalten, die Kunden per Download beziehen können, 
sowie elektronische Informationsdienste und das Bezahl-Fernsehen.  

Mehrwertsteuerrechtlich will die Kommission die elektronischen 
Lieferungen als Dienstleistungen einstufen. Unterschiede wird es 
künftig bei der Behandlung von Privat- und Geschäftskunden geben: So 
gilt bei Lieferungen zwischen Unternehmen das Bestimmungsland-
Prinzip. Demnach muss der Käufer die Steuer in der Höhe des 
Mehrwertsteuersatzes seines Landes abführen. Privatpersonen hingegen 
müssen die Steuer in der Höhe der Steuer des Mitgliedstaates zahlen, 
in dem der Internet-Anbieter seinen Sitz hat. Laut FAZ erwächst für 
den Anbieter daraus ein steuerliches Haftungsrisiko, da der Lieferant 
den Steuerstatus seines Kunden selbst identifizieren muss.  

Kathrin Bremer, Rechtsreferentin im IT-VerbandBitkom äußerte SPIEGEL 
ONLINE gegenüber die Ansicht, es entstünde den Unternehmen durch 
diese Regelung ein „erheblich größerer Aufwand“, da sie auf 
Rechnungen Privatkunden gesondert ausweisen müssen. Zudem hätten 
Unternehmen in EU-Staaten mit einem höheren Mehrwertsteuer-Satz 
Standortnachteile. Tatsächlich kann die Regelung dazu führen, dass 
größere Unternehmen Tochterfirmen für das Privatkunden-Geschäft in 
Luxemburg gründen. Hier werden derzeit die niedrigsten 
Mehrwertsteuern erhoben. Konventionell bezogene Softwareprogramme 
beispielsweise werden dann teurer sein als Programme per Internet-
Download.  

Auch nicht-europäische Unternehmen werden von den europäischen 
Mehrwertsteuerregeln erfasst. So können sich beispielsweise US-
Unternehmen in einem EU-Land ihrer Wahl anmelden und dort die Steuer 
entrichten. Ausnahme: Anbieter mit einem Jahresumsatz von weniger als 
100.000 Euro. Damit kam die Europäische Kommission den Einwänden der 
amerikanischen Handelskammer in Brüssel entgegen, die befürchtet 
hatte, dass die US-Firmen unterschiedliche Steuersätze in jedem 
einzelnen EU-Land abführen müssen.  

Bislang mussten europäische Kunden keine Mehrwertsteuern auf US-
Internetprodukte zahlen. Dies benachteiligte jedoch die europäischen 
Firmen. Schon jetzt ist abzusehen, dass die neue Richtlinie nicht nur 
die Online-Geschäfte indirekt fördert, sondern auch den Wettbewerb in 
Sachen Mehrwertsteuern unter den Mitgliedstaaten.  

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