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Re: [FYI] IFPI realisiert RPS
- To: debate@fitug.de
- Subject: Re: [FYI] IFPI realisiert RPS
- From: Martin Schröder <martin@oneiros.de>
- Date: Thu, 15 Jun 2000 10:52:25 +0200
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- In-Reply-To: <20000615094059.A550@ark.in-berlin.de>; from ralf@ark.in-berlin.de on Thu, Jun 15, 2000 at 09:40:59AM +0200
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On 2000-06-15 09:40:59 +0200, Ralf Stephan wrote:
> http://www.berliner-morgenpost.de/bm/inhalt/000615/fernsehen/story69715.html
>
> Von Christiane Schulzki-Haddouti
>
> Der Musikindustrie ein Dorn im Auge: MP3-Player aus Japan.
>
> Foto: AP-KASAHARA
>
> Um den Schutz ihrer Urheberrechte durchzusetzen, will der deutsche
> Musikverband im Frühjahr bei 60 bis 80 Providern mit auslandsbezogenen
"im Frühjahr" -- der Frühling endet am -06-21. Also in den
nächsten Tagen? Oder 2001? Oder ist der Artikel schon Monate alt?
> Internet-Verbindungen ein Filtersystem installieren, das das Laden von
> illegalen MP3-Dateien aus dem Ausland verhindert. Ob das rechtlich
> einwandfrei ist, ist unter Experten umstritten. Die
> E-Commerce-Richtlinie verhindert nur ein staatliches Filtersystem,
> private Initiativen sind auch weiterhin möglich.
Du hast unschön geschnipselt.
Anders als das deutsche Gesetz erschwert nämlich die Anfang Mai
verabschiedete EU-Richtlinie für den E-Commerce den Kampf der
Musikindustrie gegen die MP3-Piraterie. Sobald sie in deutsches Recht
umgesetzt ist, werden Internet-Anbieter kein Filtersystem gegen
illegale Musikdateien zwangsweise installieren müssen. Die deutsche
Landesgruppe des internationalen Musikverbandes Ifpi, die heftig für
ihr Filtersystem «Rights Protection System»(RPS) wirbt, kann nur auf
freiwillige Kooperation der Provider setzen.
Die Richtlinie sieht vor, dass Provider bei «Caching» und «Hosting»
keine Verantwortung für Online-Inhalte mehr tragen - außer in einem
definierten Einzelfall, in dem eine Entscheidung eines Gerichts oder
einer Verwaltungsbehörde vorliegt. Die Formulierung aus dem deutschen
Teledienste-Gesetz, auf die sich Ifpi mit RPS beruft, fehlt in der
Richtlinie. Unter deutschem Recht haften Provider dann, wenn sie
Kenntnis über fremde illegale Inhalte erlangen und ihnen eine Sperrung
«technisch möglich» und so «zumutbar» ist. Diese Formulierung legt
nahe, dass eine bloße Kenntnis der Rechtsverletzung und die
Möglichkeit der Verhinderung genügt. Ifpi scheiterte mit dem Wunsch,
diesen Wortlaut auch in die EU-Regelung zu übernehmen.
Artikel 15 der Richtlinie verbietet den EU-Staaten eindeutig den
pauschalen Einsatz von Filtersystemen für übermittelte oder
gespeicherte Informationen. Stattdessen muss der Kläger für jede
Raubkopie den entsprechenden Provider weiterhin per Gericht zur
Sperrung veranlassen. Die Drohung von Ifpi, ein digitales
Grenzbeschlagnahmegesetz zu initiieren, hat damit ihre Wirkung
verloren. Für den allgemeinen Einsatz des RPS-Filtersystems kann die
Musikindustrie daher allein auf die freiwillige Kooperation einzelner
Provider hoffen. Ausnahme: ein Behördenbeschluss liegt vor.
Rechtsanwalt Jürgen Weinknecht wies in Spiegel online zudem darauf
hin, dass das von Ifpi vorgeschlagene System analog der
Grenzbeschlagnahme durchgeführt wird. Dazu ist jedoch nur die
Zollbehörde berechtigt. Innerhalb der Schengen-Staaten finden jedoch
keine Zollkontrollen statt. Weinknecht ist sich sicher, dass es der
weitgehenden Abschaffung solcher Kontrollen und damit dem
Grundgedanken des Schengener Abkommens widersprechen würde, wenn
elektronische Grenzkontrollen eingeführt würden.
Die Musikindustrie kämpft jedoch auch bei der jetzt debattierten
Urheberrechtsrichtlinie um ihre Pfründe. Nach Ansicht der Ifpi ist
auch «die Privatkopie die Nutzung fremden geistigen Eigentums». Heute
wird jedenfalls der Binnenmarktrat einen entsprechenden gemeinsamen
Standpunkt verabschieden. Nach Informationen von Agence Europe hatten
die ständigen Vertreter der 15 Mitgliedstaaten am vergangenen
Donnerstag eine Einigung über den Richtlinien-Entwurf erzielt.
Demnach müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass Inhaber von
Urheberrechten eine «angemessene Entschädigung für die Privatkopie
erhalten. Diese kann in einer Steuer auf den Verkauf von Leerkassetten
oder Aufnahmegeräten bestehen. Dabei kann die Entschädigung «in
bestimmten Situationen» gleich null sein. Die französischen und
belgischen Delegationen, die mehr Garantien für Urheber gefordert
hatten, konnten sich nicht durchsetzen.
Den Staaten bleibt allerdings überlassen, die Anzahl der Kopien für
Privatzwecke durch technische Mittel beschränken zu lassen. Wie der
Ifpi-Justiziar Thorsten Braun der Berliner Morgenpost sagte, könne
also für private Kopien der Kopierschutz zwar umgangen werden, die
dafür nötige Hackersoftware dürfe jedoch nicht angeboten werden.
Der jetzt erzielte Kompromiss verursache jedoch keine weiteren
Probleme bei der Einführung von RPS, da «in jedem Falle
Unterlassungsansprüche gegen Provider verlangt werden können», so
Braun. Dies ist unabhängig davon, ob es sich um reines Caching
handelt. Der Musikverband konnte sich damit mit seinen Forderungen nur
teilweise durchsetzen. Nun kommt es darauf an, ob er in der Praxis für
jeden einzelnen Fall einer Raubkopie im Internet einen
Gerichtsbeschluss erwirkt und damit die schwarze Liste des RPS-Systems
bestückt.
Der Kommissar für den Binnenmarkt, Frits Bolkestein, schätzte sich
nach Angaben eines Sprechers «glücklich, eine Einigung über diese
entscheidende Frage für die Entwicklung des elektronischen
Geschäftsverkehrs in Europa erzielt zu haben». Der gemeinsame
Standpunkt des Rates soll nach der heutigen Sitzung dem Europäischen
Parlament zur zweiten Lesung vorgelegt werden. Damit könnte die
Richtlinie noch vor Jahresende verabschiedet werden.
Wie schnell dauert eigentlich im Optimum ein Gerichtsbeschluß?
Gruß
Martin
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