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[FYI] Datenschuetzer Dix zur TDSV



http://www.berliner-morgenpost.de/bm/inhalt/000701/fernsehen/story75022.html

Daten länger gespeichert

Größere Freiheit für Dienste-Anbieter

   Von Stefan Krempl
   
   Vier Jahre nach der Verabschiedung des Telekommunikationsgesetzes
   reicht die Bundesregierung nun mit einiger Verspätung die zugehörige
   Datenschutzverordnung (TDSV) nach. Das Gesetz ist fertig, nun muss der
   Bundesrat entscheiden. Alexander Dix, oberster Datenschützer in
   Brandenburg, über die beiden Verordnungen.
   
   
   Was sind die Haupteinwände der Datenschutzbeauftragten?
   
   Alexander Dix: Zum einen soll die Frist zur Speicherung von
   Verbindungsdaten drastisch von bisher 80 Tagen auf sechs Monate ab
   Versendung der Rechnung ausgedehnt werden. Zum anderen wird das
   Wahlrecht des Kunden, ob er seine Verbindungsdaten insgesamt gelöscht
   oder vollständig gespeichert haben will, stark eingeschränkt: Er kann
   diese Option dem Rechnungssteller gegenüber geltend machen, in der
   Regel also der Deutschen Telekom. Auf die Verbindungsdatenspeicherung
   bei anderen Netzbetreibern (z.B. im Call-by-Call-Verfahren) hat der
   Kunde keinen Einfluss mehr.
   ... 


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