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Re: Surfen am Arbeitsplatz geldwerter Vorteil ?



On Fri 2000-07-14 (11:05), flaws@bawue.de wrote:
> Der Originalartikel aus der heutigen Stuttgarter Zeitung:
*buero den kopierauftrag geb*

 "Die Nachweispflichten des Arbeitnehmers sind in dem Erlass genau
 geregelt. So müssen die Beschäftigten das Datum, die Uhrzeit und
 die Dauer der betrieblichen Nutzung vermerken.  Außerdem ist der
 Anlass und die entsprechende Homepage anzugeben, die aus
 dienstlichen Gründen angewählt wurde."

sagt vor allem einiges ueber die weltfremdheit der solche anweisungen
erstellenden aus.  sowas kann doch nur jemand verlangen, der noch
_nie_ mit diesem medium gearbeitet hat, von der fehleinschaetzung
internet=WWW mal ganz abgesehen.

-- 
MfG/best regards, helmut springer
                                            delta@FaVeVe.Uni-Stuttgart.DE
	
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