[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: Surfen am Arbeitsplatz geldwerter Vorteil ?



In schulung.lists.fitug-debate you write:
>Für die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz 
>sollen künftig Steuern gezahlt werden. Das geht aus 
>einem Erlass des Bundesfinanzministeriums hervor, der der 
>"Stuttgarter Zeitung" vorliegt. 


Fuer die private Nutzung der Heizung am Arbeitsplatz sollen kuenftig Steuern
gezahlt werden. Das geht aus einem Erlass...


>Arbeitnehmer mit Internet-Zugang sollen deshalb künftig 
>Buch führen über die dienstlich und privat abgerufenen 
>Internet-Seiten. Der Erlass sieht vor, dass alle Verbindungen 
>aufgezeichnet werden müssen. Die Nachweispflichten des 
>Arbeitnehmers sind genau geregelt. So müssen die 
>Beschäftigten das Datum, die Uhrzeit und die Dauer 
>der betrieblichen Nutzung vermerken. Außerdem ist 
>der Anlass und die entsprechende Homepage anzugeben, 
>die aus dienstlichen Gründen angewählt wurde. 

Arbeitnehmer mit Heizung am Arbeitsplatz sparen fuer die Dauer
des Aufenthaltes am Arbeitsplatz daheim Heizkosten. Dies ist ein
geldwerter Vorteil, der zu versteuern ist. Arbeitnehmer sollen
daher Buch fuehren, wenn sie sich aus nicht-dienstlichen
Gruenden am Arbeitsplatz aufhalten. Es muessen Uhrzeit und Dauer
sowie Zweck der betrieblichen bzw. nichtbetrieblichen Nutzung
des Arbeitsplatzes angegeben werden.

Kristian