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Re: [FYI] Finanzminister will Steuern fürsSurfen am Arbeits
- To: debate@fitug.de
- Subject: Re: [FYI] Finanzminister will Steuern fürsSurfen am Arbeits
- From: Harald Milz <milz@seneca.muc.de>
- Date: Fri, 14 Jul 2000 18:50:31 +0200 (CEST)
- Cc: redaktion@linux-magazin.de
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- References: <200007141701.PAA03334@ksnh100.ksnh>
- Reply-To: h.milz@seneca.muc.de
- Sender: owner-debate@fitug.de
Axel H Horns <horns@t-online.de> wrote:
> [Wahrhaft genial, diese Idee. Gleichzeitig generiert man auch noch
> Logdateien mit sensiblen Daten. --AHH]
> http://www.heise.de/newsticker/data/fm-14.07.00-000/
> ----------------------------- CUT ---------------------------------
> Finanzminister will Steuern fürs Surfen am Arbeitsplatz
> Ein Bericht der Stuttgarter Zeitung von heute sorgt für Aufregung:
> Finanzminister Hans Eichel soll in einem Erlass, der bereits im
> Bundessteuerblatt veröffentlicht worden sein soll, festgelegt haben,
> wie ein Internetanschluss am Arbeitsplatz steuerlich zu behandeln
> sei. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums präzisierte gegenüber
> c't, dass es sich lediglich um den Entwurf eines Erlasses handele,
> der noch nicht mit den Ländern abgestimmt worden sei. Da es im
> Telefonbereich eine ähnliche Regelung gebe, bestehe Handlungsbedarf.
> Aus Gründen der Praktikabilität werde diskutiert, ob eine
> Pauschalabgeltung für private Internetbenutzung im Betrieb in Frage
> kommen könnte.
> Weil das Internet am Arbeitsplatz häufig zu privaten Zwecken genutzt
> werde, sei dies als geldwerter Vorteil anzusehen. Könne die Firma
> oder ein Beschäftigter nicht nachweisen, dass die Abfragen nur
> beruflichen Zwecken dienten, dürfe der Betriebsprüfer des Finanzamts
> die gesamten Internetkosten am Arbeitsplatz als geldwerten Vorteil
> ansehen. Dieser müsse dann vom Arbeitnehmer versteuert werden. Die
> unentgeltliche oder verbilligte Mitbenutzung des Internetanschlusses
> sei als Teil des Arbeitslohns einzustufen. Das gelte nur dann nicht,
> wenn der Arbeitgeber die private Nutzung des Internets untersage. Das
> Unternehmen müsse durch Stichproben das Verbot auch kontrollieren.
> Wie es weiter heißt, solle der "geldwerte Vorteil" anhand der
> Abrechnung des Internetanbieters ermittelt werden. Die
> Nachweispflichten des Arbeitnehmers seien in dem Erlass genau
> geregelt. So sollen die Beschäftigten ab 1. Januar kommenden Jahres
> das Datum, die Uhrzeit und die Dauer der betrieblichen Nutzung
> vermerken. Außerdem seien der Anlass und die entsprechende Homepage,
> die aus dienstlichen Gründen angewählt worden sei, anzugeben.
Für jemanden wie mich, der 90% seiner Infos über das Web bezieht, ist das
nicht praktikabel. Ich glaube auch nicht, daß eine solche Regelung allen
Berufsgruppen zumutbar ist.
hm
--
"Gosh that takes me back ... or forward. That's the trouble with time
travel, you never can tell."
-- Dr. Who