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Re: [FYI] Finanzminister will Steuern fürsSurfen am Arbeits



Axel H Horns <horns@t-online.de> wrote:
> [Wahrhaft genial, diese Idee. Gleichzeitig generiert man auch noch 
> Logdateien mit sensiblen Daten.                             --AHH]

> http://www.heise.de/newsticker/data/fm-14.07.00-000/

> ----------------------------- CUT ---------------------------------

> Finanzminister will Steuern fürs Surfen am Arbeitsplatz  

> Ein Bericht der Stuttgarter Zeitung von heute sorgt für Aufregung: 
> Finanzminister Hans Eichel soll in einem Erlass, der bereits im 
> Bundessteuerblatt veröffentlicht worden sein soll, festgelegt haben, 
> wie ein Internetanschluss am Arbeitsplatz steuerlich zu behandeln 
> sei. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums präzisierte gegenüber 
> c't, dass es sich lediglich um den Entwurf eines Erlasses handele, 
> der noch nicht mit den Ländern abgestimmt worden sei. Da es im 
> Telefonbereich eine ähnliche Regelung gebe, bestehe Handlungsbedarf. 
> Aus Gründen der Praktikabilität werde diskutiert, ob eine 
> Pauschalabgeltung für private Internetbenutzung im Betrieb in Frage 
> kommen könnte.   

> Weil das Internet am Arbeitsplatz häufig zu privaten Zwecken genutzt 
> werde, sei dies als geldwerter Vorteil anzusehen. Könne die Firma 
> oder ein Beschäftigter nicht nachweisen, dass die Abfragen nur 
> beruflichen Zwecken dienten, dürfe der Betriebsprüfer des Finanzamts 
> die gesamten Internetkosten am Arbeitsplatz als geldwerten Vorteil 
> ansehen. Dieser müsse dann vom Arbeitnehmer versteuert werden. Die 
> unentgeltliche oder verbilligte Mitbenutzung des Internetanschlusses 
> sei als Teil des Arbeitslohns einzustufen. Das gelte nur dann nicht, 
> wenn der Arbeitgeber die private Nutzung des Internets untersage. Das 
> Unternehmen müsse durch Stichproben das Verbot auch kontrollieren.   

> Wie es weiter heißt, solle der "geldwerte Vorteil" anhand der 
> Abrechnung des Internetanbieters ermittelt werden. Die 
> Nachweispflichten des Arbeitnehmers seien in dem Erlass genau 
> geregelt. So sollen die Beschäftigten ab 1. Januar kommenden Jahres 
> das Datum, die Uhrzeit und die Dauer der betrieblichen Nutzung 
> vermerken. Außerdem seien der Anlass und die entsprechende Homepage, 
> die aus dienstlichen Gründen angewählt worden sei, anzugeben. 

Für jemanden wie mich, der 90% seiner Infos über das Web bezieht, ist das
nicht praktikabel. Ich glaube auch nicht, daß eine solche Regelung allen
Berufsgruppen zumutbar ist. 

hm

-- 
"Gosh that takes me back ... or forward.  That's the trouble with time
travel, you never can tell."
		-- Dr. Who