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[Fwd: "Direktversand Kopie" [info@subito-doc.de]]



Hi,

Ralf Stephan schrieb:
> 
> Hi,
> ich kann das ja nachvollziehen mit der Abgabe an die VG Wort,
> wenn ich dann als Autor wieder davon profitiere (wie denn praktisch?).

Autor meldet seinen Artikel/Buch/etc. bei der VG Wort. Die erhebt fuer
die
Verwertung von Buechern und Zeitschriften (= Kopien) eine Abgabe
(vergleichbar
mit der GEMA-Gebuehr fuer Akustisches). Einmal jährlich wird das
gesammelte
Geld unter den Autoren verteilt. Gibt je nach erzeugter Papiermenge
etliche huntert Mark.

> Weniger einsichtig ist mir, was der BGH mit Direktversand meint,
> bzw. was ist kein Direktversand, händisch etwa?  Am wenigsten

Eigentlich kann ich mir das auch nicht ganz vorstellen. Vielleicht so:
Bei Kopierern in öffentliche Bilbliotheken hängt die Gebühr wohl von der
Kopiezahl ab. Da kopieren aber die Benutzer. Beim Direktversand muss das
ja wohl eine Kopierstelle der Bibliothek machen. 


> Wie beantragt man Tantiemen bei der VG Wort, wenn ich nicht 
> bei einem Verlag, sondern arxiv.org veröffentlichen will?

Schlechte Karten, wenn das Ergebnis geistiger Arbeit nicht mit ISBN/ISSN
versehen werden kann.

Achtung: VG-Wort hat medienmaessig die Phase "gepresstes Zellulosemehl
zwischen Kuhhaeuten" gerade erst verlassen ...

Gruesse, Juergen