[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

[Fwd: [i-worker] Die spinnen die Roemer]




Dies kam über die i-worker Liste (Listenadresse: i-worker@kbx.de, 
Lyris Listenroboter, Subscribe bei http://www.i-worker.de)

Kristian

-------- Original Message --------
From: "Klaus Arnhold" <ka@klaus-arnhold.de>
Subject: [i-worker] Die spinnen die Roemer
To: "i-worker" <i-worker@kbx.de>

Hallo zusammen,

nachfolgendes kam eben im dmmv-Flash. Dazu wuerde ich mal 
sagen, dass man MAPS RBL in Deutschland etwas populaerer
machen sollte ODER hier etwas aehnliches hochziehen.

Auf einen groben Klotz gehoert ein grober Keil und wer
mit Technik (hier Spam) kommt, sollte eine technische
Antwort bekommen.

Beste Gruesse

Klaus Arnhold  
<http://klaus-arnhold.de>                            

-- 
Klaus Arnhold PR - Hamburg * Nernstweg 24 * D-22765 Hamburg
> Wenn Sie wissen wollen, wie IHRE Botschaft besser ankommt: 
ANRUFEN: 040 41912781 * SCHREIBEN: mailto:ka@klaus-arnhold.de 



RECHT

Ueberraschendes Urteil ueber die Versendung von Spam-E-Mails

Bereits zum zweiten Mal hat ein deutsches Gericht im krassen Widerspruch zur
staendigen deutschen Rechtsprechung entschieden, dass das Versenden
unaufgeforderter Email-Werbung zulaessig sei. Das jetzt veroeffentlichte
Urteil des LG Kiel vom 20. Juni 2000 verneint die Verletzung eines
geschuetzten Rechtsgutes durch E-Mail-Werbung. Bisher stimmen die Mehrheit
der Urteile darin ueberein, dass das Versenden von Spam-Mails gegen die
Grundsaetze lauteren Wettbewerbs verstoesst und geschuetzte Rechtsgueter
verletzt. Demzufolge sprechen die Gerichte Empfaengern von Spam-Mails einen
Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz gegen den Versender zu. Der
Gesetzgeber hat aufgrund dieser staendigen Rechtsprechung bisher nicht den
Bedarf gesehen, die sog. "opt in"-Loesung gesetzlich festzuschreiben, wonach
Werbe-E-Mails nur bei ausdruecklichem Einverstaendnis des Empfaengers
versendet werden duerfen. Der Schutz des Verbrauchers, der keine
Kontaktaufnahme durch bestimmte Kommunikationsmittel wuenscht, ist aber
damit der einzelrichterlichen Entscheidung preisgeben und, wie das Kieler
Urteil zeigt, nicht gesichert.
Der dmmv vertritt den Standpunkt, dass in dem veraenderten Marktumfeld der
Neuen Medien die Gewaehrleistung von Rechtssicherheit fuer Verbraucher und
Anbieter existenziell notwendig ist. Da der Gesetzgeber keine Notwendigkeit
einer gesetzlichen Festschreibung der "opt-in"-Loesung gesehen hat, bleibt
zu hoffen, dass bald eine hoechstrichterliche Entscheidung zur
Rechtssicherheit beitraegt.
Es ist jedenfalls nicht zu empfehlen, auf die Einzelentscheidung des Kieler
Gerichtes zu vertrauen und Spamming als salonfaehige Marketing-Strategie zu
entdecken.
Kontakt:
Stefanie Krones
Projektentwicklerin, Rechtsassessorin
Tel.  0211  600 456 32, Fax: 0211 600 456 33
mailto:krones@dmmv.de

--------------------------------------------------------------
[i-worker] Liste fuer Internetworker - http://www.i-worker.de/
Digest & Einstellungen - http://www.kbx.de/list?enter=i-worker

Um diese Liste zu verlassen, schreiben Sie ein leeres email an
die Adresse mailto:leave-i-worker-1487750U@kbx.de