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Re: Entitaet als solche



> > > > > Behörde die Streichung der bislang bestehenden Klausel des
> > > > > Europäischen Patentübereinkommens, wonach Computerprogramme
> > > > > "also solche" nicht patentierbar sind.  
> > > > 
> > > > Richtig waere hier:  "wonach Computerprogramme nicht patentierbar
> > > > sind".
> > > 
> > > Art. 52 Abs. (2) EPÜ sagt in Verbindung mit Art. 52 Abs. (3) EPÜ
> > > ganz klar, dass nur Computerprogramme "als solche" vom Patentschutz
> > > ausgeschlossen sind.
> > 
> > Du sagste es:  "in Verbindung mit ..."
> > Es besteht aber kein Grund, diese Verbindung herzustellen.
> > Natuerlich ist ein Ding nur als solches ein Ding.
> > Abs. 3 ist tautologisch.
> 
> "in Verbindung mit" soll einen Hinweis geben, wie das Gesetz gemeint 
> ist und wie es daher zu lesen ist. Dass der Inhalt von Abs. (3) dazu 
> bestimmt ist, die Aussage von Art. (2) zu modifizieren, ist rein 
> gesetzestechnisch offensichtlich.

"modifizieren" im syntaktischen Sinne: ein Attribut modifiziert eine
Nominalgruppe.

Semantisch ist Abs 2 eigenstaendig. Der Sinn von Abs 2 wird durch Abs 3
nicht modifiziert sondern im Hinblick auf moegliche Missverstaendnisse
weiter erlaeutert.

Ein "Computerprogramm als solches" ist das gleiche wie ein
"Computerprogramm".  Die erlaeuternde Modifikation "als solches" ist 
syntaktischer Natur.  Sie erfuellt im Kontext des Satzbaus eine Funktion,
aehnlch wie das Woertchen "es" oder das Wort "sein".  Ueber den
Wesensgehalt solcher Entitaeten zu philosophieren, ist ein bekannter
Irrtum.  

Der Zusatz "als solches" kann verwendet werden, um das Computerprogramm
gegen einen darueber hinausgehenden Patentgegenstand abzugrenzen.  Z.B.
gegen ein chemisches Verfahren das beansprucht wird, und zu dessen
Steuerung ein Computerprogramm dienen kann, welches aber nicht beansprucht
werden darf.  D.h. das chemische Verfahren kann patentiert werden, aber
mit der Veroeffentlichung eines Computerprogramms verletzt man das Patent
ebensowenig wie mit der Veroeffentlichung einer Verfahrensanleitung.

-phm