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Re: IBM-Patent auf Algorithmenklasse? / war: GI



>>>>> "SKK" == Kiesewetter-Koebinger Swen <Swen.Kiesewetter-Koebinger@dpma.de> writes:

 >> Beim vorliegenden Patentanspruch frage ich mich sogar allen ernstes, ob
 >> die wesentliche "Erfindungs"-Arbeit nicht vom Patentanwalt Teufel
 >> geleistet wurde.  Jenem oblag es, vorhandene Werke von IBM-Programmierern
 >> auszuwerten und daraus in hoechst kreativer Weise patentierbare
 >> Algorithmen-Oberklassen zu formulieren.  Diese Oberklassenbildung ist
 >> nicht naheliegend.  
 SKK> 	[Dr. Swen Kiesewetter-Koebinger       1.53       Tel.: 3198]  

 SKK> 	Das was Sie als Oberklasse bezeichnen ist auch eine konkrete Lösung,
 SKK> allerdings nur eine die unter Zuhilfenahme der menschlichen
 SKK> Verstandestätigkeit ausführbar ist (quasi mit Bleistift und Papier). Die
 SKK> Lösung der Teilaufgabe "wie bringe ich es meinem Computer bei" (oder im
 SKK> Originalanspruch "zur computergestützten") ist überhaupt nicht angegangen
 SKK> worden. das einzige weitere Merkmal, das in diese Richtung weist, ist "in
 SKK> einem digital gespeicherten Text". Für die Bearbeitung mit einem Computer
 SKK> ist dieses Merkmal aber platt selbstverständlich. 

Es ist *keine* konkrete Lösung, auch nicht unter Zuhilfenahme der
menschlichen Verstandestätigkeit. Von einer konkreten Lösung sollte
man erwarten, dass die Regeln der Umformung und der Entscheidung
genauer dargelegt werden. 

Selbst wenn man diese Regeln konkret darlegen würde, gäbe es immer
noch genügend Möglichkeiten, diese Regeln in einem konkreten Programm
zu implementieren. Das wäre dann der Schritt, auf den der im Thread
zitierte Kommentar von Benkard zutreffen würde: Dann könnte 'der
Fachmann die Erfindung aufgrund des Gesamtinhalts der
Anmeldungsunterlagen an Hand seines Fachkoennens ohne weiteres
verwirklichen'

Bei der vorliegenden Formulierung sind aber die Regeln offen, nicht
die Verfahren zur Implementierung der Regeln, und deshalb beschreibt
der Anspruch IMHO eher eine Aufgabenstellung denn eine Lösung.

-- 
		MfG
		  MFvM