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Re: [FYI] Telekommunikationsdatenschutzverordnung = Datensammelzwangsverordnung



Thomas Roessler <roessler@does-not-exist.org>:

>> Sollte hier tatsächlich aufgrund von § 89 TKG eine Pflicht zur
>> Aufbewahrung der Daten zur Verbrechensbekämpfung verordnet
>> werden? Wenn ja, wäre das ja fast schon wieder lustig ...
>> 
>> Klarer kann man Inhalt, Zweck und Ausmaß einer
>> Verordungsermächtigung wohl kaum mißachten.

> Gehst Du verfassungsklagen?

Erst einmal glaube ich der Meldung nicht, daß tatsächlich eine *Pflicht*
zur Speicherung der Daten über ein halbes Jahr begründet wird. Im mir
bekannten Entwurf der TDSV wird die Frist für die maximal zulässige
Aufbewahrung auf ein halbes Jahr verlängert. In der Begründung dazu
heißt es ausdrücklich: "Eine Verpflichtung, die Daten sechs Monate zu
speichern besteht nicht."

Die Ausweitung der *Berechtigung* zum Speichern auf ein halbes Jahr ist
sicherlich problematisch, aber nicht *offensichtlich* verfassungswidrig
und jedenfalls kein Problem von Art. 80 Abs. 1 GG.

Hauke