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Re: [FYI] UK: Ungehindertes Lauschen am Arbeitsplatz




>  Das ist noch mal etwas speziell, weils um Vorgaenge innerhalb eines
>  Ministeriums ging, wo mal sagen koennte, das ist alles amtlich, da gibts
>  ueberhaupt keine Privatsphaere. So aehnlich wie zwischen
>  Untersuchungsausschuss und Bundeskanzler...
>  
>   > 
>  > Ich verstehe den Fall nicht auf den Du Dich beziehst.
>  > Koenntest Du mir bitte erklaeren, um was es geht?
>  
>  Das Mitschneiden eines Telephonates ohne Wissen des Anrufers ist eine
>  Straftat. Para 201 StGB.

o.k. - danke fuer den Paragraph, den kannte ich schon.
Ich habe mich vielleicht ungenau ausgedrueckt- ich wollte genauer die
Beschreibung des Falles auf den Du Dich beziehst - 
der Artikel auf den antwortest bezieht sich auf das Mitschneiden von
Telefonaten ausserhalb der BRD, naemlich UK. Das StGB hat seinen
Geltungsbereich aber nur fuer Taten, die in der BRD verursacht oder
ausgefuehrt wurden.


Gruss
Nathalie





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