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[FYI] Lauschangriff im Netz



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SPIEGEL ONLINE - 20. Oktober 2000, 17:58
URL: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,99051,00.html

Netzdepesche

Lauschangriff im Netz

Von Christiane Schulzki-Haddouti

Der Grünen-Politiker Cem Özdemir und Wirtschaftsminister Werner
Müller könnten derzeit eine Vorstrafe riskieren. Folgt man dem gerade
veröffentlichten 22. Entwurf zum "Cybercrime-Abkommen", müsste man
eigentlich ihre Rechner konfiszieren - und den E-Mail-Verkehr der
beiden künftig überwachen.

Cem Özdemir, innenpolitischer Sprecher der Bündnisgrünen im
Bundestag, wäre jetzt vorbestraft. Er veröffentlichte auf seiner
Homepage ein Porträt über die Ausländerbeauftragte Marieluise Beck.
Geschrieben hatte es die Journalistin Kerstin Schneider für die
"taz". Eine Erlaubnis zur Zweitverwertung hat Özdemir nicht
eingeholt. Ginge es nach den Autoren des Cybercrime-Abkommens im
Europarat könnte die Polizei deshalb Özdemirs E-Mails überwachen oder
seinen Computer zu Zwecken der Beweissicherung beschlagnahmen.

Auch Bundeswirtschaftsminister Werner Müller wäre längst im Visier
der Fahnder. Auf dem IT-Sicherheitsserver seiner Behörde finden sich
etliche Artikel von Autoren, die dazu nicht explizit ihre
Einwilligung erteilt haben. Damit haben Müller wie Özdemir gegen
Urheberrechtgesetz verstoßen - natürlich bereits jetzt, unter
geltendem Recht, aber mit weniger weitreichenden Implikationen.

Das Cybercrime-Abkommen, dessen 22. Entwurf mittlerweile
veröffentlicht wurde, sieht als Abhörgrund aber nicht nur Verstöße
gegen das Urheberrecht und das Copyright an. Strafbar macht sich, wer
sich unberechtigt Zugang zu einem Computersystem verschafft. Dazu
gehört auch das Abfangen von Datenübertragungen und das Abgreifen
elektromagnetischer Strahlungen. Aber auch wer Daten verändert,
verfälscht oder gar zerstört, hat eine Straftat begangen. Ebenso, wer
Passwörter oder Zugangscodes an Unbefugte weitergibt.

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