[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: Baden-Württemberg und die Gesetzeslage?



Heiko Recktenwald antwortete auf eine Frage von Lutz Donnerhacke:

> > >anders ausgeführt und nimmt insbesondere Anbieter von der Haftung
> aus, die
> > >durch eine technische Zugriffssicherung den Zugang von Kindern und
> > >Jugendlichen zu solchem Material wirksam unterbinden.
> > 
> > Dann kann man KEIN EINZIGES Angebot mehr ohne Paßwort laufen lassen?
> > Nein, das will niemand in Deutschland, oder?
> 
> Das betrifft doch nur solche Pornoschweinkramsachen, die Du sowieso
> nicht
> auf Deinem Server haben willst.

Right. Zugriffsgesichert werden müssen nur jugendschutzrelevante Angebote.
Alles andere kann frei zugänglich bleiben.

Die Frage des "Wie" der Zugriffssicherung und insbesondere der
logischerweise dahinter liegen müssenden Alterskontrolle ist übrigens nicht-trivial.
Weiß jemand, ob die heutige Technik digitaler Signaturen erlaubt, eine
Signatur auszustellen, die _nur_ das Alter des Inhabers bescheinigt (wobei, so
richtig nützlich wäre das wahrscheinlich auch nicht, weil man die ja
unfalsifizierbar weitergeben könnte... Hmmm...)

MfG,

Patrick


-- 
Rechtsanwalt Dr. Patrick Mayer   patrick.mayer@gmx.de
Informationen zum Medienrecht: http://www.artikel5.de