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Re: [FYI] UK-RIPA: Den neuen Gesetzen ein Schnippchen schlagen



Hi,

> > Und dass verbindest Du dann noch mir dem "Menschenrecht auf
> > Verschluesselung" ?
> 
> Es geht nicht um das Recht auf Verschlüsselung, das wäre aus anderen  
> Vorschriften herzuleiten. Hier geht es darum, dass ein Beschuldigter  
> rechtlich verpflichtet sein soll, in einem gegen ihn geführten  
> Ermittlungsverfahren aktiv an seiner eigenen Überführung mitzuwirken.

Klar. Aber stell Dir mal vor, die Verschluesselung waer ueberhaupt
verboten. Da waer eine "freie Verschluesselung" mit
"Einschraenkungen" doch ein Freiheitsgewinn. Wenn man da aenknuepfen kann,
kann man wohl.

Wie wuerdest Du denn ein "Menschenrecht auf Verschluesselung" begruenden ?
Worum nicht Verschluesselung nur in bestimmten Faellen, meinetwegen mit
Genehmigungsvorbehalt ? Welche Schluessellaenge ist geboten ?

Vielleicht etwas sehr um die Ecke gedacht, aber so einfach nur bejubeln 
kann ich die Verschluesselungsmoeglichkeiten nicht.

Gruss, H.