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[FYI] Die Bundesregierung will die G10-Abhörmöglichkeiten der Nachrichtendienste erweitern
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- Subject: [FYI] Die Bundesregierung will die G10-Abhörmöglichkeiten der Nachrichtendienste erweitern
- From: "Axel H Horns" <horns@ipjur.com>
- Date: Thu, 25 Jan 2001 09:58:56 +0100
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Montag 22. Januar 2001, 17:14 Uhr
Mehr Befugnisse für Nachrichtendienste beim Abhören
Aber auch bessere parlamentarische Kontrolle - Bundesregierung plant
Novelle des G10-Gesetzes
Berlin (AP) Die Bundesregierung will die Abhörmöglichkeiten der
Nachrichtendienste erweitern, gleichzeitig aber die parlamentarische
Kontrolle verbessern. Ein entsprechender Entwurf zur Änderung des so
genannten G10-Gesetzes soll am kommenden Mittwoch vom Kabinett
verabschiedet werden, wie Innen-Staatssekretär Claus Henning Schapper
am Montag in Berlin mitteilte. Danach sollen Telekommunikation und
Briefverkehr künftig auch beim Verdacht der Volksverhetzung und bei
Geiselnahmen im Ausland überwacht werden können.
Darüber hinaus sollen die Nachrichtendienste künftig auch einzelne
Tatverdächtige abhören können, sagte Schapper. Bisher durften nur
Mitglieder terroristischer Vereinigungen mit mindestens drei
Mitgliedern überwacht werden.
Die Erkenntnisse der Lauschaktionen können nach dem Gesetzentwurf
ausdrücklich auch bei Verbotsverfahren gegen Parteien und
extremistische Vereinigungen genutzt werden. Eine Ausnahme sei
allerdings für das bevorstehende Verfahren gegen die NPD vor dem
Bundesverfassungsgericht vorgesehen, sagte Schapper: «Wir waren uns
einig, dass wir keine 'Lex NPD' brauchen.» Das vorliegende Material
gegen die rechtsextremistische Partei reiche für ein Verbot aus.
Zur Verstärkung des Datenschutzes sollen nach dem Gesetzentwurf die
Auflagen für den Umgang mit personenbezogenen Daten verschärft und
die Kontrolltätigkeit der G10-Kommission erweitert werden. Der
Bundesnachrichtendienst müsse künftig alle personenbezogenen Daten
kennzeichnen, erklärte Schapper. Zudem solle in regelmäßigen
Abständen geprüft werden, ob diese Daten erforderlich seien.
Die G10-Kommission zur Überwachung der Abhöraktivitäten soll laut
Schapper «den gesamten Prozess der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
personenbezogener Daten» durch die Nachrichtendienste überwachen.
Dafür sollen zusätzliche Personal- und Sachmittel zur Verfügung
gestellt werden.
Frist des Verfassungsgerichts bis zum 30. Juni
Die Änderung des G10-Gesetzes zur Beschränkung des
Fernmeldegeheimnisses geht auf ein Urteil des
Bundesverfassungsgericht vom Juli 1999 zurück. Die Karlsruher Richter
hatten darin die Abhörbefugnisse des Bundesnachrichtendiensts für
teilweise verfassungswidrig erklärt und eine Gesetzesnovelle bis zum
30. Juni 2001 gefordert.
Die jetzigen Änderungen «tragen den Beanstandungen aus Karlsruhe
Rechnung», betonte Schapper. Der Grünen-Innenexperte Cem Özdemir
sagte, die Novelle bedeute eine «Stärkung der Kontrolltätigkeit».
Trotzdem sei eine «grundsätzliche Strukturreform» der drei deutschen
Nachrichtendienste notwendig. Dafür sei beim Militärischen
Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst und beim
Bundesverfassungschutz eine «Bestandsaufnahme ohne Tabus»
erforderlich.
Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz nannte den Gesetzentwurf eine
«zeitgemäße gesetzliche Grundlage» für die Arbeit der
Nachrichtendienste. Sie enthalte strengere Vorschriften für den
Datenschutz und sei den technischen Entwicklungen der
Nachrichtentechnik angepasst.
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Siehe auch:
http://de.news.yahoo.com/010122/71/1ak95.html