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[FYI] Die Bundesregierung will die G10-Abhörmöglichkeiten der Nachrichtendienste erweitern



http://de.news.yahoo.com/010122/12/1ak00.html

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Montag 22. Januar 2001, 17:14 Uhr

Mehr Befugnisse für Nachrichtendienste beim Abhören  

Aber auch bessere parlamentarische Kontrolle - Bundesregierung plant 
Novelle des G10-Gesetzes  

Berlin (AP) Die Bundesregierung will die Abhörmöglichkeiten der 
Nachrichtendienste erweitern, gleichzeitig aber die parlamentarische 
Kontrolle verbessern. Ein entsprechender Entwurf zur Änderung des so 
genannten G10-Gesetzes soll am kommenden Mittwoch vom Kabinett 
verabschiedet werden, wie Innen-Staatssekretär Claus Henning Schapper 
am Montag in Berlin mitteilte. Danach sollen Telekommunikation und 
Briefverkehr künftig auch beim Verdacht der Volksverhetzung und bei 
Geiselnahmen im Ausland überwacht werden können.   

Darüber hinaus sollen die Nachrichtendienste künftig auch einzelne 
Tatverdächtige abhören können, sagte Schapper. Bisher durften nur 
Mitglieder terroristischer Vereinigungen mit mindestens drei 
Mitgliedern überwacht werden.   

Die Erkenntnisse der Lauschaktionen können nach dem Gesetzentwurf 
ausdrücklich auch bei Verbotsverfahren gegen Parteien und 
extremistische Vereinigungen genutzt werden. Eine Ausnahme sei 
allerdings für das bevorstehende Verfahren gegen die NPD vor dem 
Bundesverfassungsgericht vorgesehen, sagte Schapper: «Wir waren uns 
einig, dass wir keine 'Lex NPD' brauchen.» Das vorliegende Material 
gegen die rechtsextremistische Partei reiche für ein Verbot aus.   

Zur Verstärkung des Datenschutzes sollen nach dem Gesetzentwurf die 
Auflagen für den Umgang mit personenbezogenen Daten verschärft und 
die Kontrolltätigkeit der G10-Kommission erweitert werden. Der 
Bundesnachrichtendienst müsse künftig alle personenbezogenen Daten 
kennzeichnen, erklärte Schapper. Zudem solle in regelmäßigen 
Abständen geprüft werden, ob diese Daten erforderlich seien.   

Die G10-Kommission zur Überwachung der Abhöraktivitäten soll laut 
Schapper «den gesamten Prozess der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung 
personenbezogener Daten» durch die Nachrichtendienste überwachen. 
Dafür sollen zusätzliche Personal- und Sachmittel zur Verfügung 
gestellt werden.   

Frist des Verfassungsgerichts bis zum 30. Juni   

Die Änderung des G10-Gesetzes zur Beschränkung des 
Fernmeldegeheimnisses geht auf ein Urteil des 
Bundesverfassungsgericht vom Juli 1999 zurück. Die Karlsruher Richter 
hatten darin die Abhörbefugnisse des Bundesnachrichtendiensts für 
teilweise verfassungswidrig erklärt und eine Gesetzesnovelle bis zum 
30. Juni 2001 gefordert.   

Die jetzigen Änderungen «tragen den Beanstandungen aus Karlsruhe 
Rechnung», betonte Schapper. Der Grünen-Innenexperte Cem Özdemir 
sagte, die Novelle bedeute eine «Stärkung der Kontrolltätigkeit». 
Trotzdem sei eine «grundsätzliche Strukturreform» der drei deutschen 
Nachrichtendienste notwendig. Dafür sei beim Militärischen 
Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst und beim 
Bundesverfassungschutz eine «Bestandsaufnahme ohne Tabus» 
erforderlich.   

Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz nannte den Gesetzentwurf eine 
«zeitgemäße gesetzliche Grundlage» für die Arbeit der 
Nachrichtendienste. Sie enthalte strengere Vorschriften für den 
Datenschutz und sei den technischen Entwicklungen der 
Nachrichtentechnik angepasst.   

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Siehe auch:

http://de.news.yahoo.com/010122/71/1ak95.html