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Re: Neue Wege



> > Es besteht eigentlich kein Grund, beim Quelltext oder bei der Verbreitung
> > halt zu machen.  Man koennte in Par 11 PatG genauso gut fordern, dass die
> > Nutzung von Computerprogrammen auf einem Buero-Rechner und sonstigen
> > generischen Rechnern nicht verfolgt werden darf.
>
> Genau. Dann kann man sich nämlich auch sparen, über das
> Abgrenzungsproblem zu diskutieren (auch wenn das manchen anscheinend
> tierischen Spaß macht ;-).

Die Abgrenzungsdebatte wird dann weniger wichtig.  Aber
(1) Die Schrankenbestimmungen und die Erteilungsvoraussetzungen
    (Par 11 und 1 PatG) sollten zueinander passen
(2) Der Technikbegriff ist fuer das Patentwesen zentral und man sollte
    seine mutwillige Zerstoerung durch ein paar Patentexpansionisten nicht
    hinnehmen.  Sie kann auch noch viele andere Folgen haben, naemlich
    z.B. dass menschliches Handeln, Geschaeftsmodelle u.v.m. patentiert
    wird und dann als naechstes eine neue Schrankenbestimmung erfunden
    werden muss, weil man darauf nicht vorbereitet war.

-phm