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BDSG + UWG



IIRC wurde auf der letzten Sommerakademie in Kiel u.a. (sinngemäß)
gesagt:

1. Das BDSG ist aufgrund eingeschränkter Sanktionsmöglichkeiten ein
   "stumpfes" Schwert.

2. Es gibt Überlegungen bzw. Ansätze, mit Hilfe des UWG diese im BDSG
   vorhandenen Defizite auszugleichen.

Wie eingangs gesagt: Leider bin ich mir nicht sicher, ob das so richtig
wieder gegeben ist.

Wenn ja: Gibt es da inzwischen Erfahrungen aus der Praxis? Wo finde ich
dazu ggf. nähere Infos?

Ein Anwalt erzählte mir allerdings auch, daß diese Kombination mit dem
UWG problematisch sei und z.B. im Bereich Umwelthaftung schon erfolglos
gewesen wäre.

Martin