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TKÜV



Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat einen Entwurf für
eine Rechtsverordnung nach § 88 TKG (TKÜV) erstellt. Dieser Entwurf kann auf
der Homepage des BMWi unter www.bmwi.de auf dem Pfad "Politikfelder/
Telekommunikation" abgerufen werden. In dem Entwurf ist vorgesehen, die
Pflicht, technische und organisatorische Vorkehrungen für die Umsetzung von
gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation zu
treffen, auf die Betreiber von Telekommunikationsanlagen zu begrenzen,
mittels derer Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit
(§ 3 Nr. 19 TKG) angeboten werden.