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RE: [FYI] Digitale Signatur



> in diesem Fall nicht auch? Daher braucht er sich fuer das drum und
> dran nicht zu kuemmern. Passiert doch etwas kann er sich im Zeifels-
> fall immer noch an das BSI oder die oertliche Polizeidienststelle
> wenden. Vorher sollte der Nutzer sich allerdings vergewissern, dass

Ah, schon wieder Polizeistaat ;-)

Wer liest schon Lizenzen, Dinge, die bei der Softwareinstallation klar
lesbar angezeigt werden. Sowas faellt in den Bereich des Gesetzes ueber
die Allgemeinen Geschaeftsbedingungen. "Ueberraschend" duefen die Klauseln
nicht sein. Also geht auch das Gesetz davon aus, dass man sowas
normalerweise nicht liest. Uebertragen auf den E-Handel.

Meine Sorge ist nur, dass sich das Recht dem E-Commerce anpasst, wie beim
Wegfall der Schluessigkeitspruefung in der ZPO bei den Mahnbescheiden
statt umgekehrt. Es gibt ein paar Sachen, auf die kann man nicht
verzichten. Und dazu gehoert das Recht auf Doofheit,

H.