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Re: Swpat durch die Hintertuer



> > Dennoch ist das heute gang und gaebe, und Gerichte, die sich enger an das
> > Gesetz halten, gelten als "konservativ" und verstaubt.
> > Fuer mathematisch-naturwissenschaftlich denkende Leute schwer akzeptabel
> > ist die Vorstellung, dass Gesetzesregeln dazu da seien, im Lichte eines
> > momentanen Konsenses hin und her "fortgebildet" zu werden
> > ("Rechtsfortbildung"), bis die Praxis und das Gesetz weit auseinander
> > klaffen.
> > Aber genau das halten viele Juristen fuer ganz normal.
>
> Das ist in der Tat ganz normal, betrifft aber nicht nur SWAP.
> Lies mal ein Buch ueber juristische Methodenlehre.

Fuer ein direktes Zitat aus einem entsprechenden Werk waere ich dankbar.

Ich habe auch schon von anderen Juristen gehoert, dass "Rechtsfortbildung"
in obigem Sinne normal sei.  Allerdings klingt das fuer mich nicht viel
anders als die Feststellung, Korruption sei normal.  Ist sie ja
zweifellos.

Rechtsfortbildung obiger Art fuehrt zu

** Rechtsunsicherheit -- der Zeitgeist kann sich wandeln, bevor die
   naechste Instan des Verfahrens abgeschlossen ist, und die Regeln
   haben kein Fundament
** Aufhebung der Gewaltenteilung -- die Regeln werden nicht mehr
   vom Gesetzgeber sondern von einer mehr oder weniger eigennuetzigen
   Expertengemeinde bestimmt

Wuerde die Justiz stur an den ihr vorgegebenen Gesetzen festhalten und
sich auf eine moeglichst widerspruchsarme Auslegung beschraenken, so
koennte sie den Gesetzgeber zwingen, seine Aufgabe wahrzunehmen.

Der "Rechtsfortbildungs"-Ansatz mag in einigen Bereichen eingerissen
sein, aber vermutlich ist Swpat noch immer ein Extrembeispiel.  Und wenn
"Rechtsfortbildung" in einem gewissen Rahmen bejaht wird, dann sicherlich
mit ein paar Einschraenkungen und Vorbehalten.  Gelegentlich gibt es
naemlich in der "Rechtswissenschaft" durchaus scharf denkende Analytiker.
Der analytische Geist setzt m.E. eher selektiv an bestimmten Stellen aus,
und mit einem wenig streng verstandenen "Rechtsfortbildungs"-Begriff
laesst sich jeder Missbrauch vertuschen.  Es kann wohl kaum sein, dass
die juristische Methodenlehre sich mit dieser Moeglichkeit bisher nicht
auseinandergesetzt hat.  Oder?

--
Hartmut Pilch                                      http://phm.ffii.org/
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