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Re: Gesetzesauslegung vs Rechtsfortbildung



Und wo wir dabei sind,

> > Es gibt ja immerhin auf VerfassungsebeneGrundsaetze wie den der
> > Gewaltenteilung und damit zusammenhaengend der Unabhaengigkeit und
> > Gesetzestreue der Richter.  Im PatG-Kommentar von Benkard las ich, dass
> 
> Willkuer in jeder Spielart kannst Du ruegen. Wenn die Sache beim BGH war.

Wenn Du *Sachargumente* hast, also mal ganz losgeloest von der
gegenwaertigen Rechtslage argumentieren koenntest, einfach Pro und Contra
SWAP, koenntest Du theoretisch anregen, dass das Ministerkomitee des
Europarates beim Europaeischen Gerichtshof fuer Menschenrechte die
Erstattung eines Rechtsgutachtens beantragt (Art. 47 EMRK). Du muesstest
aber behaupten, kannst Du ja mal versuchen, dass SWAP als solche
menschenrechtswidrig sind. Einen Anspruch darauf, dass das Ministerkomitee
Dich anhoert, hast Du nicht. Aber kostet nichts. Und ist an sich genau die
Art von praeventiver Normenkontrolle, die Dir vorschwebt. Ist ja eine
zentrale Frage in Europa. Rauskommen koennte, dass SWAP nicht prinzipiell
gegen die Menschenrechte verstossen, aber in gewissen extremen Faellen
schon. Das Gif Patent ist natuerlich nicht extrem.