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Re: [ox] Re: Swpat durch die Hintertuer





KXX4493553@aol.com wrote:

> In einer eMail vom 21.05.01 15:58:21 (MEZ) - Mitteleurop. Sommerzeit schreibt
> phm@a2e.de:
>
> > Wuerde die Justiz stur an den ihr vorgegebenen Gesetzen festhalten und
> >  sich auf eine moeglichst widerspruchsarme Auslegung beschraenken, so
> >  koennte sie den Gesetzgeber zwingen, seine Aufgabe wahrzunehmen.
> >
> Ich darf darauf aufmerksam machen, dass, wenn sich die Justiz nur stur an die
> Gesetze halten würde, wir heute noch den § 218 in seiner alten Form, den §
> 175 (Homosexualitätsparagraph) und den Kuppeleiparagraph usw. hätten. Also
> das kann's ja nun auch nicht sein.
>
> Kurt-Werner Pörtner
>

Die Gesetze erlauben es auch Richtern, Gesetze anzuzweifeln, und zwar im Rahmen,
der vom Grundgesetz, und da insb. durch Art 1 und Art 20 gesteckt wird.
Rechtsnormen entstehen durch Grundrechte und ihrer Regulierung im
Überschneidungsfall. Dort muss insb. nach der Verhältnismäßigkeit geurteilt
werden.

Es ist beispielsweise recht witzig, einem nicht empfindungsfähigen Zellhaufen
eine Menschenwürde zuzugestehen, aber Müttern bei frühen Fehlgeburten eines Feten
unter 500g nicht das Recht auf eine Bestattung zuzugestehen, diese Feten kommen
in den Klinkmüll, da sie kein Mensch seien.

Wenn z.B. StGB.§175 einfach nur grundrechtswidrig ist (da nicht
verfassungsrechtlich begründbare Einschränkung der Freizügigkeit, etc.), dann
kann ein Gericht das Verfassungsgericht anrufen und das Verfahren aussetzen.

Solche Verfassungswidrigkeiten finden sich massenhaft in deutschen Gesetzen und
Verordnungen. Aus diesem Grund gibt es ein Verfassungsgericht, was auf Anfrage
die Gesetze "sauber" (d.h. verfassungsmäßig und eindeutig) hält, wenn es der
Gesetzgeber mal wieder fahrlässig oder vorsätzlich verschlafen hat.

Xuân.