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Re-2: Swpat: Kritik an Lutterbeck, Horns & Co



>Art 52(3) ist zwar voellig korrekt, aber redundant

Pilchsches Wunschdenken.

>und und leider als
>Vorwand fuer eine Aushebelung des Erfindungsbegriffs, wie Horns und viele
>andere sie betreiben, allzu gut geeignet.  Wenn es einen gesetzgeberischen
>Missgriff gab, dann die Uebernahme dieser Floskel aus der juristischen
>Alltagssprache, ...

Als ob Sie die kennen würden: Sie sind doch insoweit völlig unbeleckt, ein reinweißes Stück
Papier.

>... die oft ...

"Fast nie" wäre richtig

> ...in nichtssagend redundanter Weise aus blosser
>Gewohnheit oder zur Vortaeuschung von Gelehrsamkeit verwendet wird.
>Das was durch Art 52(3) erklaert wird, kann man genauso gut in Kommentare
>oder Pruefungsrichtlinien schreiben.

Krasser Unsinn . Unser Recht wird durch Gesetze der Legislativen gesetzt. Verordnungen der
Exekutive, Richtersprüche oder Kommentare sind subsidiär dazu, stehen DARUNTER und haben den
Auftrag, das Recht anzuwenden. Es ist nicht möglich, Gesetz durch Kommentar zu ersetzen. Gesetze
sind Ausdruck des gesetzgeberischen Willens, Kommentare und Urteile sind "Willenserforschung".

>Hartmut Pilch

AP



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