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[FYI] Polizisten sollen ohne richterliche Genehmigung Computer durchsuchen dürfen
- To: debate@lists.fitug.de
- Subject: [FYI] Polizisten sollen ohne richterliche Genehmigung Computer durchsuchen dürfen
- From: "Axel H Horns" <horns@ipjur.com>
- Date: Sat, 30 Jun 2001 18:25:57 +0200
[In was fuer einem Staat leben wir eigentlich? Warum wird eine
derartige Denke einer potentiellen zukuenftigen Regierungspartei mit
Gleichmut hingenommen? --AHH]
http://www.heise.de/newsticker/data/fr-30.06.01-001/
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Polizisten sollen ohne richterliche Genehmigung Computer durchsuchen
dürfen
Die vom Bundesvorstand der CDU präsentierten "Leitlinien zur inneren
Sicherheit" setzen auf Härte – das betrifft unter anderem auch die
Verfolgung von computerbezogener Kriminalität.
Das Leitlinienpapier verlangt zunächst allgemein härtere Strafen und
strenges staatliches Vorgehen.
[...]
Auch für die sogenannte Hochtechnologie-Kriminalität hat die CDU
einige Vorschläge, die zeigen, dass man nicht auf das umstrittene
Cybercrime-Abkommen des Europäischen Rats oder auf die im Rahmen von
Enfopol gedeihenden Pläne warten will. Zur "wirksamen Strafverfolgung
von Softwarepiraterie oder erfolgten Hacking-Attacken" sollen die
Strafverfolgungsbehörden das "nötige Handlungsinstrumentarium"
erhalten. Nach den Vorstellungen des CDU-Bundesvorstands müssen
Netzbetreiber zur Zusammenarbeit mit der Polizei verpflichtet werden,
um sofort Telefonüberwachung "rund um die Uhr" zu ermöglichen oder
Verbindungsdaten vollständig zu übermitteln. Für die "wirksame
Strafverfolgung und Gefahrenabwehr" wird überdies gefordert, dass
Computer "ohne Hinzuziehung von Staatsanwälten oder Richtern"
durchsucht werden können, was auch auf weitere Computer in einem
Netzwerk erweitert werden soll. Angesichts solch weitreichender
gewünschter Eingriffe hält man jedoch weder eine detaillierte
Begründung noch die Erwähnung von Daten- oder Privatsphärenschutz für
notwendig, wenn etwa "Mindestfristen bei der Speicherung von Daten"
verlangt werden.
Mehr in Telepolis: Schaffung des "nötigen Handlungsspielraums" für
die Strafverfolger. (fr/tp)
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Siehe
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/3609/1.html