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Re: DDoS im StGB
- To: Martin Schröder <martin@oneiros.de>
- Subject: Re: DDoS im StGB
- From: Heiko Recktenwald <uzs106@ibm.rhrz.uni-bonn.de>
- Date: Sat, 23 Jun 2001 13:15:35 +0200 (CEST)
- cc: debate@lists.fitug.de
> Dann wohl ja. Aber wahrscheinlich nur beim Urheber -- nicht bei
> den Weiterverbreitern. Und was ist das dann beim Urheber?
Es gibt den Grundsatz "nulla poena sine lege", keine Strafe ohne Gesetz.
Wer muss das denn alles bezahlen ? Strafe genug.