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Re: DDoS im StGB



> Dann wohl ja. Aber wahrscheinlich nur beim Urheber -- nicht bei
> den Weiterverbreitern. Und was ist das dann beim Urheber?

Es gibt den Grundsatz "nulla poena sine lege", keine Strafe ohne Gesetz.
Wer muss das denn alles bezahlen ? Strafe genug.