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Re: UrheberRL der EU im Amtsblatt verkündet



On 22.06.2001 12:54 Uhr, patrick.mayer@gmx.de at <patrick.mayer@gmx.de>
wrote:

> Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai
> 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der
> verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft

Ist eigentlich schon einmal jemandem aufgefallen, dass dieses extrem
nuetzliche Google-Feature der gespeicherten Seiten wohl gegen die Richtlinie
verstoesst?

ME trifft die Ausnahme in Artikel 5 (1) darauf naemlich nicht zu:

Artikel 5
Ausnahmen und Beschränkungen
(1)Die in Artikel 2 bezeichneten vorübergehenden Verviel-
fältigungshandlungen,die flüchtig oder begleitend sind und
einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen
Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,
a)eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch
einen Vermittler oder
b)eine rechtmäßige Nutzung
eines Werks oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen,
und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben,
werden von dem in Artikel 2 vorgesehenen Vervielfältigungs-
recht ausgenommen.

Oder doch?

-- Boris Groendahl

The Industry Standard
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