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Re: DDoS im StGB



Hi,

On Fri, Jun 22, 2001 at 01:30:13PM +0200, Oliver Gassner wrote:
> >Und ist der (bewusst falsche) Hinweis "Bei lufthansa.de
> >gibt's bis morgen Mittag 10000 Flüge für 1 Euro!" auch strafbar?
[..]
> >Und machen sich die daraufhin auf lufthansa.de Zugreifenden auch
> >strafbar?
> Ist Gutgläubigkeit plausibel?

In Zeiten, wo solche Angebote durchaus mal aus einem dickeren
Werbebudget kommen koennen - vielleicht nicht "10000", aber "die ersten
100 Fluege fuer 1 Euro" waere denkbar.  Billiger als eine Fernseh-
werbekampagne...

gert

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Gert Doering
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