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Re: DDoS im StGB
- To: debate@lists.fitug.de
- Subject: Re: DDoS im StGB
- From: Martin Schröder <martin@oneiros.de>
- Date: Fri, 22 Jun 2001 12:56:38 +0200
On 2001-06-22 12:53:34 +0200, Weber & Partner wrote:
> > Das ist Pech. Der Betreiber möge halt einen dickeren Server
> > kaufen.
> >
> > Wo ist die Grenze zwischen normalem Geschäftsbetrieb, bei dem in
> > der Rush-Hour vielleicht auch mal Überlast vorkommt, und einer
> > DoS? Und ist der (bewusst falsche) Hinweis "Bei lufthansa.de
> > gibt's bis morgen Mittag 10000 Flüge für 1 Euro!" auch strafbar?
> > Und machen sich die daraufhin auf lufthansa.de Zugreifenden auch
> > strafbar?
>
> Das ist völlig albern. Wenn ich bei Dir Scheiben einwerfe, kann ich mich
> auch nicht rausreden, Du hättest Dir halt Panzerglas zulegen können. Oder
> der Vergewaltiger, der sich über die kurzen Röcke der Mädels beschwert.
Zu hoher Adrenalinpegel heute? WO ist in meinem Beispiel von
Gewalt die Rede? Get Real.
Gruß
Martin
P.S.: Realname?
--
http://www.tm.oneiros.de/calendar/2001/