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Re: DDoS im StGB



patrick.mayer@gmx.de on Fri, 22 Jun 2001 10:36:33 +0200 (MEST):

>"Weber & Partner" schrieb:
>
>[Strafbarkeit von Online-Demos]
>
>> Das hatten wir doch gestern in Netlaw. Ich würde sagen, das ist ein §
>> 303a,
>> u.U. auch ein § 303b StGB und zwar mindestens bedingt vorsätzlich.
>
>Ich habe, wiewohl AL (a lawyer), noch keine _Begründung_ dafür gelesen,
>worin bei einer DoS-Attacke die Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder
>Veränderung von Daten liegt. 

Also der Zugang ist unterdrückt. Und n server unter Stress verliert
auch mal datren, d.h. die Löschung (bzw. die Nicht-Protokollierung
von Änderungen) wird zumindest in Kauf genommen.

>Die Datenbestände der Lufthansa sind durch
>massenhafte Online-Abrufe des Servers nicht gefährdet.

Sicher?

>Die Chance auf weitere
>Daten ist vom Schutzbereich nicht umfaßt.

Wenn einer was tippt und das bei dem Server nicht ankommt, ist das
nicht auch 'Löschung' bzw. 'Veränderung'?

OG
-- 
Aus der Signatur-Serie: Wunschprogramm fuer Dr. Dagmar L.:
Fan-Joke: McCoy: "I am a doctor, not a platypus."
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   Literatur am Draht --> http://www.carpe.com/lit/