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Re: [FYI] Klage gegen URL-Redirects auf Neonazi-Sites



"Axel H Horns" <horns@ipjur.com> schrieb:

> Die Justiz muss sich nun mit der Frage auseinander setzen, ob das 
> Redirecting, also die Weiterleitung einer URL auf eine andere Web-
> Adresse, bei rechtsextremen Internetseiten strafbar ist. Die in der 
> Schweiz ansässige Aktion Kinder des Holocaust (AKDH) hat Anzeige 
> gegen den Stuttgarter Anbieter eines solchen Redirectings, de-nic-vu, 
> gestellt.  

So wahnsinnig überraschend kann das für die Leute ja nicht kommen. :-/