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Wie lange gilt das Widerstandsrecht ?



> > Im Grundgesetz, Artikel 20 steht: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke
> > aus". Und da steht auch: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese
> > Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand,
> > wenn andere Abhilfe nicht moeglich ist." [2]
> > 
> > Vielleicht ist es an der Zeit, diese Rechte in Anspruch zu nehmen.
> 
> Es ist noch andere Abhilfe möglich, da die Verfassungsorgane noch
> operieren.

Ausserdem, was ist denn wenn besagtes Unternehmen "diese Ordnung zu
beseitigen" Erfolg hat. Dann gilt auch das "Widerstandsrecht" nicht mehr.

Das Ding ist ein Teil der beruehmten "Notstandsgesetze", also
Telekommunikationsueberwachung durch deutsche Dienststellen usw, danach
kam "68".