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Re: menschen-/buergerrecht



Boris Groendahl <bgroendahl@thestandard.com> writes:

>>> 1. Eine ganze Menge, unter anderen Kommunalwahlrecht, Freizuegigkeit und
>>> Aufenthaltsfreiheit.
>> 
>> Freizügigkeit auf EU-Ebene gibt es AFAIK nicht in dem Sinne, daß man
>> einfach ins Nachbarland gehen und dort seinen Wohnsitz nehmen kann.
> 
> Wenn man Arbeit hat, Rente bezieht oder sonst irgendwie fuer sich selbst
> sorgen kann, dann kann man genau das tun.

Eben, sobald man nachweist, daß man dem sozialen Sicherungssystem im
neuen Land nicht zu Last fällt, genießt man das entsprechende Recht.
Das ist nicht gerade das, was ich unter Freizügigkeit verstehe.