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Re: menschen-/buergerrecht



> Grundrechtscharta der EU bezieht es sich allerdings auf "alle Personen",
> nicht nur auf UnionsbuergerInnen (Art. 12).

Ist die denn schon Recht, also gilt sie schon ?

Abgesehen davon, dass man ueber Sinn und Unsinn dieser Rechte trefflich
streiten kann, liest sich gut, ist schoen, gibt es albtraumartige
Einschraenkungsmoeglichkeiten. Also mehr so was wie die Verfassung von
Guatemala. Plakativ aber Blabla.

H.