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Re: Hooliganism und KIPO



Heiko Recktenwald <uzs106@ibm.rhrz.uni-bonn.de> on Sat, 21 Jul 2001
23:50:44 +0200 (CEST):

>> Habe ich _Bürger_rechte in F oder I? Welche?
>
>Z.B. den Kaffee in Paris zu trinken.

no comprende
verbose pls ;)

***

Und: IIRC gibt es im GG einige Rechte, die "Deutsche" haben und
einige andere Rechte die "jeder" hat.  (Ich nenn die mal
'Menschenrechte' udn erspare mit das IANAexpert im Folgenden.)

Die erstere Gruppe von Rechten würde ich als "Bürgerrechte" (im
engeren Sinne) auffassen wollen.

Again: Um Ausreisebeschränkunge geht es mir weniger. Die sind in der
Tat fragwürdigst. (Das scheint mir eher ne Frage der Kriminaltaktik
zu sein und weniger eine juristische Angelegenheit.)

Aber muss eine 'Gemeinschaft' (vulgo: Staat) Protestierende dulden
[d.h. deren Einreise], die durch Ihre 'Bewaffung' relativ klar
machen, dass sie mehr als nur 'gewaltbereit' sind?

N mittelgutes Parallel-Beispiel sind ggf. die 'Portscanner' im
Cyberland. Manche Provider kicken einen Portscanner SOFORT, ohne noch
dumme Fragen zu stellen.

OG
-- 
"Daß es wahr ist, das hätte nichts zu bedeuten, allein die Leute glaubens, das
ist den Teufel." (sic!)                                          --Lichtenberg
Literatur am Draht --> http://www.carpe.com/lit/