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Stasimuseum III.



>          + Personen der Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionen
>            oder Amtstraeger in Ausuebung ihres Amtes, soweit sie nicht
>            Betroffene oder Dritte sind,

   (3) Betroffene sind Personen, zu denen der Staatssicherheitsdienst
   aufgrund zielgerichteter Informationserhebung oder Ausspaehung
   einschliesslich heimlicher Informationserhebung Informationen
   gesammelt hat. Satz 1 gilt nicht

   1.
          fuer Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes, soweit die
          Sammlung der Informationen nur der Anbahnung und Werbung oder
          nur der Kontrolle ihrer Taetigkeit fuer den
          Staatssicherheitsdienst gedient hat, und

   2.
          fuer Beguenstigte, soweit die Sammlung der Informationen nur
          der Anbahnung oder nur der Kontrolle ihres Verhaltens im
          Hinblick auf die Beguenstigung gedient hat.


Da brauch man also gar nicht gross verfassungsrechtlich argumentieren, der
Fall ist insoweit ganz simpel. Wie kann man darueber streiten ?

Kohl ist kein IM gewesen. Stolpe, Gysi und Co aber vielleicht schon.

H.