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Stasimuseum III.
- To: debate@lists.fitug.de
- Subject: Stasimuseum III.
- From: Heiko Recktenwald <uzs106@ibm.rhrz.uni-bonn.de>
- Date: Thu, 12 Jul 2001 13:07:56 +0200 (MEST)
> + Personen der Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionen
> oder Amtstraeger in Ausuebung ihres Amtes, soweit sie nicht
> Betroffene oder Dritte sind,
(3) Betroffene sind Personen, zu denen der Staatssicherheitsdienst
aufgrund zielgerichteter Informationserhebung oder Ausspaehung
einschliesslich heimlicher Informationserhebung Informationen
gesammelt hat. Satz 1 gilt nicht
1.
fuer Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes, soweit die
Sammlung der Informationen nur der Anbahnung und Werbung oder
nur der Kontrolle ihrer Taetigkeit fuer den
Staatssicherheitsdienst gedient hat, und
2.
fuer Beguenstigte, soweit die Sammlung der Informationen nur
der Anbahnung oder nur der Kontrolle ihres Verhaltens im
Hinblick auf die Beguenstigung gedient hat.
Da brauch man also gar nicht gross verfassungsrechtlich argumentieren, der
Fall ist insoweit ganz simpel. Wie kann man darueber streiten ?
Kohl ist kein IM gewesen. Stolpe, Gysi und Co aber vielleicht schon.
H.