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Re: Naked underage boy (was: Welche Freiheiten im Netz? )



Heiko Recktenwald <uzs106@ibm.rhrz.uni-bonn.de> on Thu, 5 Jul 2001
13:45:54 +0200 (CEST):

>> Darf ich sowas wie oben eigentlich publizieren? 
>> Einverständnis der abgebildeten Person vorausgesetzt?
>
>Habs mir nicht angesehen, aber der Logik der Leute nach muss man
>einfach ein Ueberangebot schaffen. Am besten Kinder auf dem Klo, da rasten
>die Sittenschuetzer voll aus. Wenns einer geil findet, na ja...

Kann man das so sagen: 

"Was den Staatsanwalt erregt ist Porno?"

OG
-- 
"Der Januarius ist der Monat, da man seinen guten  Freunden Wünsche
darbringt, die übrigen die,  worin sie nicht erfüllt werden."
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