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Re: Grober Konsens



> Stets war die Praxis des "rechts" fern vom genannten ideal eines breiten
> Konsens.

> Beispiel:

> Töten ist unrecht. Punkt.

Das klingt nicht gerade nach "Konsens", aber immerhin nach einer
herrschenden Meinung, die glaubt, eine differenzierte Rechtfertigung nicht
mehr noetig zu haben.  Was ja auch auch einem gewissen Konsens beruhen
duerfte.  Es scheint inzwischen etablierter Standard zu sein, ein
Bewusstsein europaeischer Ueberlegenheit aus dem Vorhandensein der
Todesstrafe in den USA ableiten zu wollen.

Wie traditionell moraltheologisch darueber nachgedacht worden ist, kann
man unter

	http://www.stjosef.at/morallexikon/todesstr.htm

nachlesen.  Manche der Argumente erinnern auch an den US-Film "Dead Man
Walking".

> Aber: die Todesstrafe wird von großen Teilen der Bevölkerung als
> "rechtens" empfunden, rein subjektiv natürlich.

Also doch kein Konsens.  Oder gar "breiter Konsens", von dem das positive
Recht abweicht.

> Die Möglichkeit eines juristischen Fehlurteils wird garnicht in
> Erwägung gezogen.

Von wem?

Zumindest in obigem moraltheologischem Text, der die Todesstrafe unter
vielem wenn und aber rechtfertigt, wird u.a. die Moeglichkeit eines
Fehlurteils als besonders ernstzunehmender Einwand behandelt.

--
Hartmut Pilch                                      http://phm.ffii.org/
Schutz der Innovation vor der Patentinflation:   http://swpat.ffii.org/
85000 Stimmen gegen Logikpatente:            http://www.noepatents.org/