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Re: Pflicht zur "serverseitigen" Verschluesselung - neue Fragen



> die geforderten Eigenschaften nicht aufweist), und wie mit Diensten zu
> verfahren ist, deren Zweck eine öffentliche Inanspruchnahme nahelegt
> und bei denen erwartet wird, daß der Nutzer unter seinem wirklichen
> Namen auftritt (dies gilt beispielsweise für einige Mailinglsiten und
> die Mehrheit der Gruppen des de.*-Usenets). Gerade bei den letzten
> Diensten kann eine erzwungene Möglichkeit zur Anonymität erheblichen
> Flurschaden anrichten und eine über Jahre gewachsene Kultur des
> Umgangs miteinander nachhaltig stören.

Das sollte man etwas lauter sagen. Es gab vor einiger Zeit auch Berichte
ueber eine entsprechende Abmahnwelle. Rechtsanwaelte untereinander. Kann
aber jeden treffen, auch wenns idiotisch ist.

https funktioniert uebrigens nicht mit lynx, und was mit lynx nicht
funktioniert, kann jedenfalls nicht den Anspruch auf einen allgemeinen
Standard haben.

H.

Das sollte man ruhig auch mal dem Bizer sagen. Der lebt scheinbar doch
sehr im Wolkenkuckucksheim. Die zentralen Datenschutzfragen sind nicht
Fragen der Erhebbarkeit sondern der Sammlung und des Verkaufs. 
Zweckbindung etc. USA/Europa. Da knallt sowieso noch etwas..