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Re: Fw: [FYI] Die E-Republik: Ist da wer?



> > Gespraechspartner im Zweifel mit Recht abgehoert worden, weils irgendeinen
> > Verdacht gab. So ists eben normalerweise. 
> 
> Nein, normalerweise gilt die Unschuldsvermutung.

Paperlapapp. Als ob es keine Ermittlungsverfahrenen gaebe.

Abhoeren ist noch keine Verurteilung. Nicht nur Leute, die
irgendwann tatsaechlich verurteilt werden, koennen rechtmaessig abgehoert
werden. Auch Leute, die nur verdaechtig sind, aus bestimmten Gruenden.
Darueber wacht ein Richter. Dass der faul ist und alles blind
unterschreibt mag in der Praxis vorkommen, aendert aber nichts daran,
dass das Verfahren im Prinzip ok ist.

Nun ja, vielleicht ist der Pizzabaecker "zufaellig" in Verdacht geraten.
Waere aber jedenfalls eine Ausnahme.

H.