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Formvorschriften SigG: 'schriftlich' vs. 'in Textform'



Hallo,

die neuen Formvorschriften fuer das SigG sind herausgekommen. 
Sie regeln die Anwendbarkeit des SigG im BGB, ZPO ...
Im Gesetzestext wurde an vielen Stellen "schriftlich" durch
"in Textform" ersetzt.

Kann das mal bitte jemand erklaeren? 
Was sind die Unterschiede?
Bedeutet 'in Textform' nicht eine Verweichlichung?

Interessant auch, dass fuer Gutachter die qualifizierte Signatur
benoetigt wird. War das nicht die nach dem alten SigG?

ciao
Jochen