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[FYI] (Fwd) Terroranschlag in USA legitimiert nicht Überwachungsstaat




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Date sent:      	Mon, 17 Sep 2001 16:15:52 +0200
To:             	vpo-presse-list@datenschutz.de
From:           	Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein <mail@datenschutzzentrum.de>
Subject:        	Terroranschlag in USA legitimiert nicht Überwachungsstaat


Pressemitteilung

Terroranschlag in den USA legitimiert nicht den Überwachungsstaat

Anlässlich zunehmender Forderungen nach neuen Überwachungsbefugnissen
für Geheimdienste und Polizei nach dem Terroranschlag auf das World
Trade Center und das Pentagon erklärt der Stellv. Landesbeauftragte
für den Datenschutz Schleswig-Holstein, Dr. Thilo Weichert:

“Die Terroranschläge in den USA sind auch für deutsche Politiker
Anlass, neue Überwachungsbefugnisse für Polizei und Geheimdienste zu
fordern und die Beschränkungen der Ermittlungsarbeit durch `den
Datenschutz´ zu beklagen. Für beides gibt es derzeit keine
tatsächliche Grundlage. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es selbst
mit den weitestgehenden Überwachungsbefugnissen und den allerbesten
Überwachungstechniken praktisch ausgeschlossen ist, professionell
geschützte Kommunikation zu erkennen und zu entschlüsseln. Wird eine
starke Verschlüsselung genutzt, so kann dies beim Abfangen von
Nachrichten vielleicht festgestellt werden. Werden geheime Botschaften
durch Verstecken in Bildern oder sonstigen Datenbeständen mit Hilfe
allgemein verfügbarer Steganografie verschleiert, so sind
Geheimdienste nach derzeitigem Stand der Technik am Ende ihres
Lateins. Verschlüsselungsverbote nützen nichts gegen professionelle
Verbrecher; wohl aber würden sie den Selbstschutz der unbescholtenen
Bürgerinnen und Bürger sabotieren. Vieles spricht dafür, dass die
islamisch-fundamentalistischen Attentäter solche Techniken nutzen.
Daher ist es auch unsinnig, den Geheimdiensten Vorwürfe zu machen,
durch Telekommunikationsüberwachung nichts von dem geplanten
Massenmord gewusst zu haben.

Wir leben in einer Risikogesellschaft, in der es keine 100%ige
Sicherheit vor derart furchtbaren Verbrechen geben kann. Statt in
symbolischen gesetzgeberischen Aktionismus und massive Aufrüstung mit
sicherheitsbehördlicher Überwachung abzugleiten, müssen alle konkret
vorhandenen Ermittlungsansätze weiterverfolgt werden. Nicht ungezielte
Überwachung, d.h. Stochern im Nebel, sondern Konzentration auf die
Aufklärung der konkreten Verbrechen ist gefordert. Die
Rechtsgrundlagen hierfür liegen vor. Wer - ob Politiker oder
Funktionär von Sicherheitsbehörden - meint, der Datenschutz stehe
wirksamen Ermittlungen entgegen, der muss hierfür den konkreten
Nachweis erbringen. Pauschale Behauptungen sind ein Bärendienst für
die Sicherheitsbehörden, weil sie nur das Misstrauen in deren Arbeit
schüren. Derartige populistischen Argumente sind ein Spiel mit dem
Feuer, das letztendlich Freiheitsrechte vertilgen kann. Die anlasslose
Überwachung unserer ausländischen Mitbürger oder unseres
Telekommunikationsverkehrs schürt feindliche Stimmungen und Angst  und
dies ist gerade der Nährboden für Terroristen. Die Datenschützer
verschließen sich nicht neuen Methoden der Verbrechensaufklärung. Sie
wehren sich aber gegen jeden Versuch, unter dem Vorwand von mehr
Sicherheit Freiheitsrechte zu beschneiden.”



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Unabhaengiges Landeszentrum fuer Datenschutz Schleswig-Holstein
Duesternbrooker Weg 82, D-24105 Kiel, E-Mail:
mail@datenschutzzentrum.de Tel: 0431-98812-00 Fax: -23 Homepage:
http://www.datenschutzzentrum.de

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