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Re: [FYI] Bayern: Hausdurchsuchung wegen gecrackter PDF-Datei



Hi,

Harald Milz schrieb:
> 
> Axel H Horns <horns@ipjur.com> wrote:
> 
> > Die Staatsanwaltschaft München hat die Computeranlage eines Website-
> > Betreibers beschlagnahmen lassen, weil er eine urheberrechtlich
> > geschützte und noch dazu gecrackte PDF-Datei angeboten haben soll.
> 
> Klärt mich IANAL mal auf. Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage in DE-Land,
> angesichts von schätzungsweise Millionen offiziell raubkopierter MP3s?
> Windows-Kopien? Office-Kopien? Oder ist der Präzedenzfall Weg und Ziel?

Das Problem ist viel trivialer. Wenn der hausdurchsuchende Polizist
keine Ahnung von der Materie hat oder aber der zu durchsuchende nicht
kooperieren will oder kann, dann nimmt Pilozist zur Beweissicherung alle 
Computer und Datentraeger mit, derer er habhaft werden kann. Nach 
gruendlicher Untersuchung bekommt der Beschuldigte dann alles wieder.
Nachdem aber die Fachleute eher selten sind, kann das schon mal viele
Monate dauern. Ein Kleinprovider ist bis dahin meist pleite.

Gruesse, JPL